Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,
1.die
Richtlinien zur Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen außerhalb des
Elternhauses in der geänderten Fassung zu beschließen und rückwirkend zum
01.10.2005 in Kraft zu setzen und
2.die
Richtlinien zur Gewährung eines Zuschusses zu einer eigenständigen
Altersversorgung für Wermelskirchener Pflegepersonen rückwirkend zum 30.09.2005
außer Kraft zu setzen.
14.11.2006 - Jugendhilfeausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig,
1.die
Richtlinien zur Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen außerhalb des
Elternhauses in der geänderten Fassung zu beschließen und rückwirkend zum
01.10.2005 in Kraft zu setzen und
2.die
Richtlinien zur Gewährung eines Zuschusses zu einer eigenständigen
Altersversorgung für Wermelskirchener Pflegepersonen rückwirkend zum 30.09.2005
außer Kraft zu setzen.
11.12.2006 - Rat der Stadt
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig,
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig,
1.die
Richtlinien zur Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen außerhalb des
Elternhauses in der geänderten Fassung zu beschließen und rückwirkend zum
01.10.2005 in Kraft zu setzen und
2.die
Richtlinien zur Gewährung eines Zuschusses zu einer eigenständigen
Altersversorgung für Wermelskirchener Pflegepersonen rückwirkend zum 30.09.2005
außer Kraft zu setzen.