Tagesordnung - Gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau und des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik  

 
 
Bezeichnung: Gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau und des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
Gremien: Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik, Ausschuss für Umwelt und Bau
Datum: Di, 26.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Neubau der Sekundarschule Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0150/2017  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Für die Sekundarschule Wermelskirchen ist ein Neubau auf dem Grundstück der ehemaligen Städtischen Realschule zu errichten (Planungsvariante 7). Hierbei ist von einer vier- bis fünfzügigen Schule auszugehen. Grundlage für die Raumplanung ist das vom Rat der Stadt beschlossene „Pädagogische Konzept“ sowie das von der Projektgruppe „Sekundarschule Wermelskirchen“ auf der Basis der Schulbauleitlinien der Stadt Köln erarbeitete Raumprogramm. Bei der Planung ist bereits jetzt die Möglichkeit vorzusehen, in Zukunft einen Erweiterungsbau errichten zu können.               

 

  1. Für den Standort Realschule sind alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen des Grundstücks für den Neubau umzusetzen.                          
     
  2. Für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Neubaus der Sekundarschule Wermelskirchen sind vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten in den ehemaligen Räumlichkeiten der Städtischen Hauptschule zu nutzen. Darüber hinaus sind in dem erforderlichen Umfang temporäre Lösungen zur Unterbringung der Sekundarschule Wermelskirchen auf dem Grundstück der ehemaligen Städtischen Hauptschule bzw. der ehemaligen Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost und – sofern erforderlich – auf angrenzenden Grundstücken zu schaffen.                          
     
  3. Die Baukosten (Kostengruppe 200-700) für die reine Errichtung des Neubaus der Sekundarschule Wermelskirchen (d.h. ohne Auslagerung, ohne Schadstoffsanierungen, ohne weitere abhängige Projekte)  auf dem Grundstück der ehemaligen Städtischen Realschule (Planungsvariante 7) belaufen sich nach heutigem Stand auf der Basis der vorliegenden Kostenschätzungen (auf der Grundlage der vorliegenden Leistungsphasen 1 und 2) auf 30.072.900 €. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der Leistungsphase 3 über die Kostenentwicklung zu berichten. Der Rat der Stadt behält sich vor, nach Abschluss der Leistungsphase 3 eine Kostenobergrenze in dem möglichen Rahmen festzulegen. Falls es sich im Zuge der weiteren Planungsschritte abzeichnet, dass es zu Erhöhungen der zu erwartenden Baukosten kommt, ist der Rat der Stadt zu beteiligen, bevor die Maßnahme fortgesetzt werden kann.

 

  1. Die PCB-belasteten Bestandsgebäude der ehemaligen Städtischen Realschule und der ehemaligen Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost sind fachgerecht zurückzubauen und zu entsorgen. Spätestens im Zuge des Rückbaus der Grundschule Ost ist über eine Bodensanierung oder Sicherungsmaßnahmen zu entscheiden.
     
  2. Für die Folgenutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Städtischen Hauptschule ist seitens der Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat der Stadt in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.             

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahme eine externe Projektsteuerung zu beauftragen. Die Honorarkosten hierfür werden angenommen in einer Höhe von maximal rd. 950.000 € über alle Leistungsphasen je nach Variantenplanung und Standortentscheidung.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR s. Sachverhalt

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

s. siehe Stellungnahme der Kämmerei in der Anlage

 

 

   
    26.09.2017 - Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
    Ö 3 - (offen)
   

Herr Hibst erläutert die Stellungnahme der Kämmerei.

 

Da noch  weiterer Beratungsbedarf in der FDP-Fraktion besteht, wird der Vertagungsantrag mit  16 Ja-Stimmen zu 8 Nein-Stimmen beschlossen. Die weitere Beratung soll im Rat am 16.10.17 erfolgen.

 

 

   
    26.09.2017 - Ausschuss für Umwelt und Bau
    Ö 3 - (offen)
   

Herr Hibst erläutert die Stellungnahme der Kämmerei.

 

Da noch  weiterer Beratungsbedarf in der FDP-Fraktion besteht, wird der Vertagungsantrag mit  16 Ja-Stimmen zu 8 Nein-Stimmen beschlossen. Die weitere Beratung soll im Rat am 16.10.17 erfolgen.

 

 

   
    09.10.2017 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   

 

Nach ausführlicher Diskussion verständigen sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses darauf, die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Rates der Stadt am 16.10.2017 zu verschieben.

 

 

 

   
    16.10.2017 - Rat der Stadt
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 46 Stimmen (17 CDU, 11 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 5 Bürgerforum, 6 WNKUWG Freie Wähler, Frau Jutta Hildner, Herr Host Walter Schenk, mit 5 Nein-Stimmen (1 CDU, 3 FDP, Herr Karl Springer) und 2 Enthaltungen (Herr Rainer Schneider, Herr Andreas Müßener):

 

  1. r die Sekundarschule Wermelskirchen ist ein Neubau auf dem Grundstück der ehemaligen Städtischen Realschule zu errichten (Planungsvariante 7). Hierbei ist von einer vier- bis fünfzügigen Schule auszugehen. Grundlage für die Raumplanung ist das vom Rat der Stadt beschlossene „dagogische Konzept“ sowie ein auf Basis geeigneter Schulbauleitlinien (z.B. Köln, Düsseldorf,…) erarbeitetes Raumprogramm. Bei der Planung ist bereits jetzt die Möglichkeit vorzusehen, in Zukunft einen Erweiterungsbau errichten zu können.

 

  1. r den Standort Realschule sind alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen des Grundstücks für den Neubau umzusetzen.

Zu prüfen ist unter finanziellen und raumplanerischen Gesichtspunkten, ob der bestehende “Ernebau“ erhalten und damit Bestandteil des zu errichtenden Sekundarschulgebäudes sein soll.

 

  1. r die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Neubaus der Sekundarschule Wermelskirchen sind vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten in den ehemaligen Räumlichkeiten der Städtischen Hauptschule zu nutzen. Darüber hinaus sind in dem erforderlichen Umfang temporäre Lösungen zur Unterbringung der Sekundarschule Wermelskirchen auf dem Grundstück der ehemaligen Städtischen Hauptschule bzw. der ehemaligen Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost und sofern erforderlich auf angrenzenden Grundstücken zu schaffen.

Die Ausgestaltung der Übergangsunterbringungen soll sowohl für die auslaufenden Schulformen als auch die VHS und die Sekundarschule so störungsfrei und kostengünstig wie möglich gestaltet werden. Im Falle eines Erhalts des „Ernebaus“ sollen die Pläne zu den temporären Unterbringungen dem angepasst werden. Anderenfalls soll auch die Weiterverwendung des „Ernebaus“ am Übergangsstandort geprüft werden.

 

  1. Die nach Abschluss der Leistungsphase 3 kalkulierten Baukosten dürfen 27 Mio. Euro nicht überschreiten.

 

  1. Es ist ein Konzept zu erarbeiten für: Die PCB-belasteten Bestandsgebäude der ehemaligen Städtischen Realschule und der ehemaligen Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost sind fachgerecht zurückzubauen und zu entsorgen. Spätestens im Zuge des Rückbaus der Grundschule Ost ist über Sicherungsmaßnahmen zu entscheiden.

 

  1. r die Folgenutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Städtischen Hauptschule ist seitens der Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat der Stadt in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen. Dabei sollen alle denkbar möglichen Lösungen berücksichtigt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Einklang mit der schnellstmöglichen Zeitschiene für die Maßnahme ab der frühestmöglichen Leistungsphase eine externe Projektsteuerung zu beauftragen. Die Honorarkosten hierfür werden angenommen in einer Höhe von maximal rd. 950.000 € über alle Leistungsphasen je nach Variantenplanung und Standortentscheidung.

 

 

Ö 4  
Dachgeschoss Katholische Grundschule
Enthält Anlagen
0145/2017  
Ö 5  
Sachstandsbericht Rathausfassade
Enthält Anlagen
0168/2017  
Ö 6  
Workshop Motorradlärm - erste Ergebnisse Sachstandsbericht
Enthält Anlagen
0174/2017  
Ö 7  
Antrag der Fraktion WNK UWG Freie Wähler: Fortschreibung der Kindergartenbedarfs- wie auch Schulentwicklungsplanung vom 14.07.2017
Enthält Anlagen
0142/2017  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion vom 11.07.2017: Prüfauftrag zur Kostenschätzung Umbau Sekundarschule im Bestand
Enthält Anlagen
0140/2017  
Ö 9  
Anfragen    
Ö 10  
Verschiedenes    
N 1     ergänzender Sachstandsbericht Rathausfassade      
N 2     Errichtung einer Sekundarschule; Mitteilung über Planungskosten für die Variantenuntersuchungen      
N 3     Verschiedenes