Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus
Gremium: Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus
Datum: Mi, 19.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Einwohnerfragestunde    
Ö 4  
Sachstandsbericht Neubau Hallenbad    
Ö 5  
Umbau Eifgenstadion / Kunstrasensportanlage
Enthält Anlagen
0196/2018  
Ö 6  
Übersicht aktuell bekannter Maßnahmen in Sporthallen
Enthält Anlagen
0186/2018  
Ö 7  
Barrierefreier Bogenparcours; Sachstandsinformation zur Standortsuche
0181/2018  
Ö 8  
Antrag des Stadtsportverbands vom 30.08.2018; Streichung der Hallennutzungsgebühren
Enthält Anlagen
0193/2018  
    19.09.2018 - Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus
    Ö 8 - (offen)
   

Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bei 11 Zustimmungen und 4 Enthaltungen folgende Vorgehensweise:

 

a)      Die Hallennutzungsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 werden mit Blick auf das Haushaltssicherungskonzept nicht zurückgenommen und müssen von den Vereinen gezahlt werden.

1)       

b)      Die Hallennutzungsgebühren für das Haushaltsjahr 2018 werden zurückgenommen, sofern das Rechnungsergebnis für den Doppelhaushalt 2017/2018 dieses zulassen und die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes dieser Vorgehensweise zustimmt.

2)       

c)      Hallennutzungsgebühren werden ab dem Haushaltsjahr 2019 nicht mehr erhoben.

 

 

   
    01.10.2018 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8.2 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit 10 Stimmen (5 CDU, 2 SPD, 3 WNK UWG FREIE WÄHLER) gegen 3 Stimmen (1 Bündnis 90/ Die Grünen, 1 Bürgerforum, Herr Schenk) entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus vom 19.09.2018 zu verfahren. Diese lautet wie folgt:

 

a)Die Hallennutzungsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 werden mit Blick auf das Haushaltssicherungskonzept nicht zurückgenommen und müssen von den Vereinen gezahlt werden.

 

b)Die Hallennutzungsgebühren für das Haushaltsjahr 2018 werden zurückgenommen, sofern die Rechnungsergebnisse für den Doppelhaushalt 2017/2018 dieses zulassen und die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes dieser Vorgehensweise zustimmt.

  

c)Hallennutzungsgebühren werden ab dem Haushaltsjahr 2019 nicht mehr erhoben.

 

 

Ö 9  
Anfragen    
Ö 10  
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