Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
Wermelskirchen,
a) den vom
Schulausschuss in seiner Sitzung am 08.11.2006 benannten Dezernenten als
stimmberechtigten Schulträgervertreter sowie die Amtsleitung des Amtes für
Jugend, Bildung und Sport als dessen Stellvertreter
und
b) die vom
Schulausschuss in seiner Sitzung am 08.11.2006 aus den Reihen der Fraktionen
benannten drei beratenden Schulträgervertreter
im Rahmen des § 61 des Schulgesetzes in die für die
Wahl der Schulleitungen erweiterten Schulkonferenzen der Schulen in
Wermelskirchen zu entsenden.