Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
211014 3 G Regel für alle Gremiensitzungen  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin/ des Schriftführers    
Ö 3  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 4  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 5  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2019
Enthält Anlagen
0286/2021  
Ö 6  
Starkregenereignis Juli 2021 hier: Auswirkungen Bereich Wupperverband
0282/2021  
Ö 7  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2021
0242/2021  
Ö 8  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2021
Enthält Anlagen
0249/2021  
Ö 9  
Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 4. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0266/2021  
Ö 10  
Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 4. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0267/2021  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2022:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     11,31 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     56,52 € je abgefahrenem m³kalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 8.000 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 188 € einzustellen.

 

 

c) die 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

 

   
    02.12.2021 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2022:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     11,31 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     56,52 € je abgefahrenem m³kalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 8.000 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 188 € einzustellen.

 

 

c) die 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

   
    13.12.2021 - Rat der Stadt
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" r das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2022:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     11,31 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     56,52 € je abgefahrenem m³kalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 8.000 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 188 € einzustellen.

 

c) die 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beigefügt.

Ö 11  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2022 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
0265/2021  
Ö 12  
Verschiedenes    
N 1     Mitteilung der Betriebsleitung      
N 2     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 3     Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021      
N 4     Kanalsanierung Solingen-Burg Vergabe der Arbeiten: Neuer Sachstand      
N 5     Verschiedenes