Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
211014 3 G Regel für alle Gremiensitzungen  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin/ des Schriftführers    
Ö 3  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 4  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 5  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2019
Enthält Anlagen
0286/2021  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2019 per 31.12.2019 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 67.761.590,13 ab.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.994.954,78 an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

 

3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG, Köln, vom 15.11.2021 vorbehaltlose Entlastung.

 

4. Der Rat der Stadt erteilt dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

   
    02.12.2021 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Herr Thockloth, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG, trägt die wichtigsten Punkte des Jahresabschlusses vor.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig zu beschließen:

 

1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2019 per 31.12.2019 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 67.761.590,13 ab.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.994.954,78 an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

 

3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG, Köln, vom 15.11.2021 vorbehaltlose Entlastung.

 

4. Der Rat der Stadt erteilt dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 

   
    13.12.2021 - Rat der Stadt
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2019 per 31.12.2019 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 67.761.590,13 ab.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.994.954,78 an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

 

3. Der Rat der Stadt erteilt einstimmig dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 6  
Starkregenereignis Juli 2021 hier: Auswirkungen Bereich Wupperverband
0282/2021  
Ö 7  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2021
0242/2021  
Ö 8  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2021
Enthält Anlagen
0249/2021  
Ö 9  
Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 4. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0266/2021  
Ö 10  
Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 4. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0267/2021  
Ö 11  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2022 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
0265/2021  
Ö 12  
Verschiedenes    
N 1     Mitteilung der Betriebsleitung      
N 2     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 3     Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021      
N 4     Kanalsanierung Solingen-Burg Vergabe der Arbeiten: Neuer Sachstand      
N 5     Verschiedenes