Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin/ des Schriftführers    
Ö 3  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 4  
Kommissarische Bestellung der stellvertretenden kaufmännischen Betriebsleitung
0191/2022  
Ö 5  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2020
Enthält Anlagen
0173/2022  
Ö 6  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen II. Quartal 2022
Enthält Anlagen
0145/2022  
Ö 7  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.06.2022
0153/2022  
Ö 8  
Sachstandsmitteilung zur Rechtsprechung des OVG Münster
0152/2022  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand zur Rechtsprechung des OVG Münster zur Kenntnis.
 

   
    08.09.2022 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 8 - (offen)
   

Tischvorlage

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Informationen der Verwaltung zum Sachstand zur Rechtsprechung des OVG Münster und deren Auswirkungen zur Kenntnis.

 

Herr Klaus Brosze (Freie Wähler Wermelskirchen), Mitglied des Ausschusses, bittet um die Einschätzung der Verwaltung. Er fragt an, welche Auswirkungen die Änderung der Berechnungsmethode für die Gebührenkalkulation 2022 hätte, wenn das Urteil schon rechtskräftig gewesen wäre?

 

Die Änderung der Berechnungsmethode der Gebührenkalkulation beim SAW auf die reproduktive Nettosubstanzerhaltungsmethode bedeutet, weiterhin die kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwerts zu berechnen, jedoch die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung mithilfe des Realzinsdurchschnitts durchzuführen. Der Zinssatz würde mit der neuen Berechnungsmethode sinken, genauso wie die Gebühreneinnahmen im Bereich Schmutz- und Niederschlagswasser. Dies würde für das Beispieljahr 2022 bedeuten, dass im schlimmsten Fall 1.073.304 € weniger Erträge durch die Änderung der Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes generiert werden könnten.

 

Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden von der Betriebsleitung beantwortet.

Ö 9  
Verschiedenes    
N 1     Mitteilung der Betriebsleitung      
N 2     Verschiedenes