Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin/ des Schriftführers    
Ö 3  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 4  
Kommissarische Bestellung der stellvertretenden kaufmännischen Betriebsleitung
0191/2022  
Ö 5  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2020
Enthält Anlagen
0173/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2020 per 31.12.2020 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 68.118.077,02 ab.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.307.998,63 an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

 

3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott OHG, Köln, vom 26.08.2022 vorbehaltlose Entlastung.

 

4. Der Rat der Stadt erteilt dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

   
    08.09.2022 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 5 - (offen)
   

Herr Martin Albert, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott OHG, trägt die wichtigsten Punkte des Jahresabschlusses vor.

 

1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2020 per 31.12.2020 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 68.118.077,02 ab.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.307.998,63 an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

 

3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott OHG, Köln, vom 26.08.2022 vorbehaltlose Entlastung.

 

4. Der Rat der Stadt erteilt dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

   
    26.09.2022 - Rat der Stadt
    Ö 12 - (offen)
   

Das Mitglied des Rates der Stadt Herr Bernhard Schulte beantrag getrennte Abstimmung.

 

1. Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2020 per 31.12.2020 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 68.118.077,02 ab.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.307.998,63 an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

 

3. Das Mitglied des Rates der Stadt Herr Bernhard Schulte nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 Der Rat der Stadt erteilt einstimmig dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 6  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen II. Quartal 2022
Enthält Anlagen
0145/2022  
Ö 7  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.06.2022
0153/2022  
Ö 8  
Sachstandsmitteilung zur Rechtsprechung des OVG Münster
0152/2022  
Ö 9  
Verschiedenes    
N 1     Mitteilung der Betriebsleitung      
N 2     Verschiedenes