Tagesordnung - Sitzung des Schulausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Schulausschusses
Gremium: Schulausschuss
Datum: Do, 10.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin    
Ö 3  
Haushaltsplanung 2022/2023 - Schulausschuss
Enthält Anlagen
0050/2022  
Ö 4  
Einrichtung einer Gesamtschule ab dem Schuljahr 2023/2024
0058/2022  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt beschließt die Neugründung einer mindestens 4-zügigen Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb am jetzigen Standort der Sekundarschule in der Wirtsmühler Straße 12 zum Schuljahr 2023/2024.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die auflösende Schließung der Sekundarschule Wermelskirchen bei entsprechender Genehmigung zur Errichtung einer Gesamtschule zum Schuljahr 2023/2024.

 

3. Der Rat der Stadt beschließt, die Gesamtschule auf der Grundlage von § 20 Schulgesetz NRW als "Schule des Gemeinsamen Lernens" zu führen.

 

   
    10.03.2022 - Schulausschuss
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Frau Monika Müller (CDU) beantragt, die Abstimmung zum Punkt 1. des Beschlussvorschlags in die Bereiche „Neugründung“ und „Standort“ aufzuteilen. Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass sich die CDU-Fraktion, sofern auch der Rat der Stadt mehrheitlich einen entsprechenden Beschluss für eine Gesamtschule in Form einer Neugründung fassen sollte, einer konstruktiven Mitarbeit nicht verschließen wird.

 

Der Ausschuss nimmt nach Erteilung des Rederechts die Beiträge der Elternvertretung, des Schülersprechers und der Schulleitung der Sekundarschule zur Kenntnis.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung beschließt der Schulausschuss folgende Empfehlung an den Rat der Stadt:

 

1 a. Der Rat der Stadt beschließt die Umwandlung einer bereits im Schulausschuss
 vom 24.02.2022 beschlossenen mindestens 4-zügigen Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb.

 

Der Ausschuss stimmt mit 4 JA-Stimmen, 11 NEIN-Stimmen und keinen Enthaltungen gegen diesen Beschluss. Der Beschluss wird somit mehrheitlich nicht an den Rat der Stadt empfohlen.

 

 

1 b. Der Rat der Stadt beschließt die Neugründung einer bereits im Schulausschuss
 vom 24.02.2022 beschlossenen mindestens 4-zügigen Gesamtschule mit
 Ganztagsbetrieb.

 

Der Ausschuss stimmt mit 15 JA-Stimmen, keinen NEIN-Stimmen und keinen Enthaltungen für diesen Beschluss. Der Beschluss wird somit an den Rat der Stadt empfohlen.

 

1 c. Der Rat der Stadt beschließt die Neugründung der Gesamtschule am jetzigen Standort der
 Sekundarschule in der Wirtsmühler Straße 12 zum Schuljahr 2023/2024.

 

Der Ausschuss stimmt mit 12 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen und keinen Enthaltungen für diesen Beschluss. Der Beschluss wird somit mehrheitlich an den Rat der Stadt empfohlen.

 

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die auflösende Schließung der Sekundarschule
 Wermelskirchen bei entsprechender Genehmigung zur Errichtung einer Gesamtschule zum
 Schuljahr 2023/2024.

 

Der Ausschuss stimmt mit 15 JA-Stimmen, keinen NEIN-Stimmen und keinen Enthaltungen für diesen Beschluss. Der Beschluss wird somit einstimmig an den Rat der Stadt empfohlen.

 

 

3. Der Rat der Stadt beschließt, die Gesamtschule auf der Grundlage von § 20 Schulgesetz
 NRW als "Schule des Gemeinsamen Lernens" zu führen.

 

Der Ausschuss stimmt mit 13 JA-Stimmen, keinen NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen für diesen Beschluss. Der Beschluss wird somit mehrheitlich an den Rat der Stadt empfohlen.

 

 

Daraus ergibt sich, dass der Schulausschuss dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen empfiehlt:

 

1. Der Rat der Stadt beschließt die Neugründung einer bereits gem. Sitzungsvorlage
 0010/2022 beschlossenen mindestens 4-zügigen Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb am
 jetzigen Standort der Sekundarschule in der Wirtsmühler Straße 12 zum Schuljahr
 2023/2024.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die auflösende Schließung der Sekundarschule
 Wermelskirchen bei entsprechender Genehmigung zur Errichtung einer Gesamtschule zum
 Schuljahr 2023/2024.

 

3. Der Rat der Stadt beschließt, die Gesamtschule auf der Grundlage von § 20 Schulgesetz
 NRW als "Schule des Gemeinsamen Lernens" zu führen.

Ö 5  
Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Einsatz von Inklusionshelfern
Enthält Anlagen
0067/2022  
Ö 6  
Anfragen    
Ö 7  
Verschiedenes