Anfrage:
-Wurde die Verordnung und damit die Erweiterung der Grenze für die Bodenpunkte in der Analyse berücksichtigt und bei der angegebenen Grenze von 45 handelt es sich um einen Übertragungsfehler?
—Sofern die Grenze von 55 Bodenpunkten aufgrund der Kurzfristigkeit nicht berücksichtigt wurde, wie verändern sich die Potentialflächen für Freiflächenphotovoltaik mit dem aktualisierten Grenzwert von 55 Bodenpunkten?