Der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung „Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen“ nimmt die
Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt
„Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ zur Kenntnis. Danach können
die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung „Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen“ beschließt
einstimmig, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 253.000 € zu entnehmen.