Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstigen brandschutztechnischen Leistungen der Gefahrenvorbeugung vom 13.12.2022.
13.05.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstigen Brandschutztechnischen Leistungen der Gefahrenvorbeugung vom 12.12.2024.
27.05.2024 - Rat der Stadt
Ö 5 - (offen)
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die 1. Nachtragssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstigen brandschutztechnischen Leistungen der Gefahrenvorbeugung vom 13.12.2022.