Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 07.04.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Sitzungseröffnung    
Ö 2     Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3     Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2025 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
0205/2024  
Ö 4     Neuer Standort Tafel Wermelskirchen e.V.
0031/2025  
Ö 5     Widmung "Am Bahndamm"
Enthält Anlagen
0045/2025  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 3 vom 10.12.2024, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Am Bahndamm“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 826, sowie

eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 825, sowie

eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 29, Flurstück 219, sowie

die Brücke über die B 51 (Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 883) mit der Bauwerksnummer 4809724 gemäß Brückenkarte des BMDV (https://via.bund.de/bast/br/map/)

 

Bei den zu widmenden Teilflächen handelt es sich um den Straßenverlauf von der Einmündung „L409, Wolfhagener Straße“ bis hin zur Einmündung in den „Brückenweg“ nebst Gehweg.

 

Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange des Verkehrs überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

 

   
    24.03.2025 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 3 vom 10.12.2024, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Am Bahndamm“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 826, sowie

eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 825, sowie

eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 29, Flurstück 219, sowie

die Brücke über die B 51 (Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 883) mit der Bauwerksnummer 4809724 gemäß Brückenkarte des BMDV (https://via.bund.de/bast/br/map/)

 

Bei den zu widmenden Teilflächen handelt es sich um den Straßenverlauf von der Einmündung „L409, Wolfhagener Straße“ bis hin zur Einmündung in den „Brückenweg“ nebst Gehweg.

 

Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange des Verkehrs überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 6     Anfragen    
Ö 7     Verschiedenes    
N 8     Personalangelegenheit; Abberufung einer Prüferin der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 Abs. 4 GO NRW      
N 9     6. Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag hier: Verlängerung der Vertragslaufzeit      
N 10     Verschiedenes