Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt das
Ausbauprogramm für innerstädtische Straßen im Rahmen der Stadtentwicklung
zustimmend zur Kenntnis, und beauftragt den Bürgermeister, auf dieser Basis
rechtzeitig die erforderlichen Planungsarbeiten für die Einzelprojekte in die
Wege zu leiten.
17.06.2003 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 4 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Einleitung von Satzungsverfahren als Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB und als Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für verschiedene Ortslagen
Hier: Aufstellungsbeschluß