Der Rat der Stadt beschließt gemäß §
83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.002 (630.000,- €) und
006.003.004 (60.000,- €) sowie 006.003.005 (60.000,- €)
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 750.000,-
€. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (Produkt
016.001.001).
04.11.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten
006.003.002 (630.000,- €) und 006.003.004 (60.000,- €) sowie
006.003.005 (60.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in
Höhe von insgesamt 750.000,- € zu beschließen. Die Deckung erfolgt durch
Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (Produkt 016.001.001).
17.11.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt
gemäß § 83 Abs
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt
einstimmig dem Rat der Stadt gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten
006.003.002 (630.000,- €) und 006.003.004 (60.000,- €)
sowie 006.003.005 (60.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen in Höhe von insgesamt 750.000,- € zu beschließen. Die
Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (Produkt 016.001.001).
15.12.2008 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 83 Abs
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig
gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.002 (630.000,- €) und
006.003.004 (60.000,- €) sowie 006.003.005 (60.000,- €)
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 750.000,-
€. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (Produkt
016.001.001).