Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei dem Produkt 006.001.001 („Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zuschüsse an Kindergärten freier Träger in Höhe von 484.000,00 € bereitzustellen. Über die Deckung ist im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu entscheiden.
07.09.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt –und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei dem Produkt006.001.001 („Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen“) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die
Zuschüsse an Kindergärten freier Träger in Höhe von 484.000,00 €
bereitzustellen. Über die Deckung ist im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu
entscheiden.
21.09.2009 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 83 Abs. 2 GO
NRW bei dem Produkt006.001.001
(„Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“) überplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen für die Zuschüsse an Kindergärten freier Träger
in Höhe von 484.000,00 € bereitzustellen. Über die Deckung ist im Zuge
der Jahresabschlussarbeiten zu entscheiden.