Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2008  

 
 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1677/2009 Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2008
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1474/2008
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
 
Beschluss

Der Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Herr Stolz, erläutert den Jahresabschlus

Der Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Herr Stolz, erläutert den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2008 des Städtischen Abwasserbetriebes. Die zu dem Jahresabschluss gehörenden Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie die Bilanz werden dargestellt.

Fragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Stubenrauch und Herrn Stolz beantwortet.

 

1.               Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2008 per 31.12.2008 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 68.702.372,00 € ab.

 

2.               Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 168.148,02 € aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.   

             

3.               Der Betriebsausschuss erteilt einstimmig gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom 09.07.2009 vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.