Auszug - Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1728/2009 Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1446/2008
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis

 

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt

 

a)  die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2010 wie folgt:

 

     Krankentransportwagen (KTW je Transport)                       121,00 €          (bisher 126,00 €)

     Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                237,00 €          (bisher 248,00 €)

     Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                            151,00 €          (bisher 182,00 €)

     Notarzt (je Einsatz)                                                  106,54 €          (unverändert)

     KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)              1,50 €          (unverändert)

 

b)  die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt          Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Ein Exemplar der 8. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.