Vorlage - RAT/1446/2008  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1146/2007
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebuehrenkalkulation 2009  
Kalkulatorischer Anlagennachweis  
Nachtragssatzung  

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)  die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2009 wie folgt:

 

 

     Krankentransportwagen (KTW je Transport)                    126,00 €          (bisher 119,00 €)

     Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                      248,00 €          (bisher 283,00 €)

     Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                         182,00 €          (bisher 227,00 €)

     Notarzt (je Einsatz)                                                            106,54 €          (unverändert)

     KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)          1,50 €          (unverändert)

 

 

b)  die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt          Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 02.09.01) vor.

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgaben­gesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungs­gebühren abgegolten:

·     Krankentransport,

·     Notfallrettung und Notfalltransport,

·     notärztliche Versorgung.

Der Ausgleich kann nur unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Gebühr beim Kranktransport (KTW), sowie durch Senkung der Gebühr beim Rettungstransportwagen (RTW) und beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) erreicht werden. Die ab dem 01.01.2008 festgesetzte Gebühr für den Notarzt wird beibehalten.

 

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind im Einvernehmen (Gespräch vom 31.10.2008) mit den Krankenkassenverbänden  ab dem 01.01.2009 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2009 wie folgt festzulegen:

 

KTW

126,00 €

RTW

248,00 €

NEF

182,00 €

Arzt

106,54 €

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro

31.12.2003                                                                                                                          -1.371

31.12.2004                                                                                                                        126.555

31.12.2005                                                                                                                        274.100

31.12.2006                                                                                                                        444.815

 

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2006 in Höhe von 170.715 € spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen.

In die Kalkulation 2009 werden insgesamt 183.000 € eingestellt. Dieser Gesamtbetrag enthält zunächst die restliche Überdeckung des Jahres 2006 in Höhe von 155.815 €. Darüber hinaus wird ein Teil der voraussichtlichen Überdeckung des Jahres 2007 in Höhe von 27.185 € berücksichtigt.

 

Die Betriebsabrechnung 2007 liegt aufgrund der NKF-Einführung noch nicht vor. Dennoch kann derzeit von einer Überdeckung im Jahr 2007 ausgegangen werden. Darüber hinaus wird durch diese Vorgehensweise sichergestellt, dass die voraussichtliche Überdeckung des Jahres 2007 auf die Jahre 2009 und 2010 verteilt werden kann. Nach § 6 II des Kommunalabgabengesetzes NRW ist die Überdeckung 2007 spätestens in der Kalkulation 2010 zu berücksichtigen. Somit sollen Gebührensprünge - zumindest innerhalb eines Jahres - vermieden werden.

 

Die voraussichtliche Überdeckung 2007 tritt insbesondere bei den Kostenträgern RTW und NEF ein, da hier sich die Fallzahlen erhöht haben. Beim KTW tritt die Überdeckung weniger deutlich auf. Auch die bisherige Entwicklung der Fallzahlen 2008 bestätigt diesen Eindruck.

 

Werden diese beiden Jahre betrachtet, verteilt sich die voraussichtliche Überdeckung wie folgt:

 

-          RTW: Anteil von rund 54 % an der voraussichtlichen Überdeckung 2007/2008

-          NEF: Anteil von rund 34 % an der voraussichtlichen Überdeckung 2007/2008

-          KTW: Anteil von rund 12 % an der voraussichtlichen Überdeckung 2007/2008

 

Im Jahr 2006 hat der KTW bereits eine Unterdeckung in Höhe von rund 10.000 € eingefahren. Aus diesen Gründen werden bei dem Kostenträger KTW zwar Anteile aus den (voraussichtlichen) Überdeckungen der Jahre 2006 und 2007 in Höhe von 22.000 € berücksichtigt. Dies reicht jedoch nicht, um die bisherige Gebühr in Höhe von 119 € zu halten. Vielmehr steigt die Gebühr auf 126 €. Die Korrektur dieses Gebührensatzes ist erforderlich, um die Äquivalenz zwischen den einzelnen Gebührensätzen wieder herzustellen. 

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2009 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2008 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

·        Die Personalaufwendungen sinken um 105.350 € gegenüber 2008. Bei den Personalaufwendungen für das fahrende Personal wurde wie in den Jahren 2006 und 2007 die KGSt-Pauschale in Höhe von 48.000 € festgesetzt.

           

Die Personalkosten standen in den vergangenen beiden Jahren im Fokus, da im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements seit 2007 bei den Personalkosten die Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte erstmalig berücksichtigt wurden.

 

In dem Erörterungsgespräch am 18.10.2006 konnte seinerzeit aber keine Einigung über die Höhe der anzusetzenden Personalkosten erzielt werden. Daraufhin wurde die Pauschale in Höhe von 48.000 € je Funktionsstelle gemäß des KGSt-Berichtes (Kosten eines Arbeitsplatzes) auch für 2007 beibehalten. Im Erörterungsgespräch wurde mit den Vertretern der Krankenkassen vereinbart, das Ergebnis des BAB’s 2007 sowie den ersten Jahresabschluss 2007 abzuwarten, um eine Aussage bezüglich der Pensionsrückstellungen zu treffen. Sowohl der BAB als auch der Jahresabschluss 2007 liegen noch nicht vor. Darüber hinaus sind die zur Zeit vorliegenden Aussagen bezüglich des Aufwandes für die Zuführung zur Pensionsrückstellung nicht übertragbar auf die Folgejahre. Grund dafür ist, dass die Basis für die Berechnung der Pensionsrückstellung für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 nicht mit der Basis für die Schlussbilanz zum 31.12.2007 übereinstimmt. Für die Eröffnungsbilanz wurden pauschale Annahmen getroffen, die in der Schlussbilanz korrigiert werden. Dies führt zu einer nicht korrekten Darstellung der Kosten.

 

Aus diesem Grund wurde mit den Krankenkassenverbänden vereinbart, zunächst wieder die bisherige KGSt-Pauschale in Höhe von 48.000 € zu berücksichtigen. Im Zuge der landesweiten Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 01.01.2009 muss die KGSt auch diesen Bericht grundsätzlich überarbeiten. Dies bleibt jedoch abzuwarten.

 

Sofern sich hieraus nachträgliche Über-/Unterdeckungen ergeben sollten, die von § 6 II KAG nicht erfasst werden, werden diese jedoch sowohl von der Stadt Wermelskirchen als auch von den Krankenkassenverbänden akzeptiert. Dies gilt insbesondere auch für Abrechnung des Jahres 2008; in dieser Kalkulation wurde eine Personalkostenpauschale für das fahrende Personal in Höhe von 53.600 € berücksichtigt.

 

·        Gebrauchsgegenstände

Die Aufwendungen für die Gebrauchsgegenstände erhöhen sich um 2.500 €. Neben den üblichen Ersatzbeschaffungen, sind für 2009 zusätzliche Anschaffungen eingeplant, die nach fachlicher Empfehlung sowohl der Sicherheit des Personals, als auch einer Optimierung der Alarmierung dienen.

 

·        Die Aufwendungen für Fahrzeuge steigen um 12.000 € gegenüber dem Vorjahr. Ur­sache hierfür sind im Wesentlichen die steigenden Kosten in der Fahrzeughaltung (hohe Benzinpreise, Wartungs- und Reparaturkosten). Schon die Aufwendungen aus 2007 und 2008 haben gezeigt, dass die bisherigen Ansätze nicht ausreichend waren.

 

·        Arbeits- und Dienstkleidung

Die Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung steigen um 5.000 €. Hier ist vor allem die Ausstattung neuer Mitarbeiter enthalten. Ebenso sind neue Dienstjacken erforderlich.

 

·        Verbrauchsmittel

Die Aufwendungen für Verbrauchsmittel steigen um 4.800 €. Dieser Bereich muss angehoben werden, da die Hygienebestimmungen / Sicherheitsbestimmungen (TRBA 250; Schreiben des IM vom 06.03.2007) weiter verschärft worden sind. Es wird immer mehr mit so genannten Einmalartikeln gearbeitet.

 

·        Geschäftsaufwand

Auch hier haben die Ergebnisse der vergangenen Jahre gezeigt, dass diese zu niedrig angesetzt waren. Es wurde eine Anpassung an den Bedarf vorgenommen.

 

·        Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 14.500 €. Zu Beginn des Jahres 2007 erlitt das noch im Betrieb stehende und noch nicht abgeschriebene Notarzteinsatzfahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden (unwirtschaftlicher Motor­schaden). Die hieraus resultierende Sonderabschreibung darf nicht in die Gebühren­kalkulation bzw. -abrechnung eingehen. Im Jahr 2008 wurde ein neues Fahrzeug be­schafft, die Abschreibung wird aber erstmals in 2009 berücksichtigt. Darüber hinaus erfolgt die Abschreibung dieses Fahrzeuges auf von Erfahrungen in der Vergangenheit innerhalb von sechs statt acht Jahren. Somit steigen die Kalkulatorischen Kosten entsprechend.

 

·        Die Verwaltungskostenerstattung sinkt um 7 %. Gemäß einer Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden dürfen als Verwaltungskostenerstattung maximal 11 % der Bruttopersonalkosten zuzüglich 0,3 % je Zivildienstleistenden für die Kalkulation angerechnet werden. Fallen die Bruttopersonalkosten niedriger aus, so sinkt auch die Verwaltungskostenerstattung.

 

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2009 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Dabei wurde die Besetzung des zweiten KTW gemäß der Vereinbarung mit der Kreisverwaltung berücksichtigt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

2002

1.415

1.660

1.147

752

2003

1.387

1.714

1.171

801

2004

1.632

1.758

1.290

1.276

2005

1.807

1.784

1.418

1.389

2006

1.462

1.804

1.344

1.300

2007 (vorl.)

2.019

2.168

1.604

1.300

Plan 2008

1.710

1.680

1.280

1.300

Plan 2009

1.900

1.900

1.400

1.400

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassen­verbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2009 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (21.900 €).

Im Haushaltsplan werden Beförderungsentgelte in Höhe von 1.290.000 € (Kalkulation: 1.285.030 €) veranschlagt.

Im Entwurf des Teilergebnisplanes „02.09.01 Rettungsdienst“ wird ein Zuschussbedarf in Höhe von 314.850 € ausgewiesen. Dieser Zuschussbedarf ergibt sich aus Abweichungen zwischen Kalkulation und Ergebnisrechnung und setzt sich zunächst aus folgenden Positionen zusammen:

 

Zuschussbedarf

- 314.850 €

Differenz Benutzungsentgelte (Rundung)

- 4.970 €

Fehleinsätze vom Allgemeinen Haushalt zu tragen

+ 21.900 €

Verbleibt

-297.920 €

Der verbleibende Zuschussbedarf setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bezeichnung

Teilergebnisplan

Kalkulation

Abweichung

Personalaufwendungen

1.095.500 €

828.080 €

+ 267.420 €

Abschreibungen auf Sachanlagen

56.400 €

68.000 €

- 11.600 €

Aufwand Festwerte

41.000 €

0 €

+ 41.000 €

Verwaltungskostenerstattung

124.600 €

111.000 €

+ 13.600 €

Zinsen

0 €

12.500 €

- 12.500 €

Verbleibt

 

 

0 €

 

 

Personalaufwendungen

 

Wie bereits beschrieben, wird von den Krankenkassen lediglich eine Pauschale je Funktionsstelle Sanitäter zugrunde gelegt. Hieraus resultiert die Abweichung zu den Personalaufwendungen laut Ergebnisplan.

 

Abschreibungen

Bei den Abschreibungen auf Sachanlagen handelt es sich um die bilanziellen Abschreibungen auf der Basis der für die Eröffnungsbilanz ermittelten vorsichtig geschätzten Zeitwerte. Die Abschreibungen für die Gebäude sind in der Inneren Verrechung der Gebäudewirtschaft enthalten, da alle städtischen Gebäude dem Produkt „Kaufmännische Gebäudewirtschaft“ zugeordnet sind. Ebenso in der bilanziellen Abschreibung nicht enthalten sind solche Vermögensgegenstände, die mit einem Festwert bewertet wurden. Deren Ersatzbeschaffung stellt direkt einen Aufwand dar und findet sich somit im Teilergebnisplan in der Position „Aufwand Festwerte“ wieder. Für die Gebührenkalkulation dagegen ist es weiterhin erforderlich, die bisherigen Anlagennachweise (inkl. der Gebäude und sämtlicher Vermögensgegenstände) zu führen, um hieraus nicht nur die Kalkulatorischen Abschreibungen, sondern auch die Kalkulatorischen Zinsen zu berechnen. Die Kalkulatorischen Abschreibungen werden auf der Basis von Wiederbeschaffungswerten ermittelt. Es ist grundsätzlich zwischen den bilanziellen und den kalkulatorischen Abschreibungen zu unterscheiden.

Zudem ist hier berücksichtigt, dass die Anschaffungskosten für den im Jahr 2007 eingeplanten KTW durch die Krankenkassenverbände nicht in voller Höhe anerkannt werden. Die Abschreibungen sind dahingehend entsprechend geringer.

Innere Verrechnung - Verwaltungskostenerstattung

Die Verwaltungskostenerstattung wird mit 13,4 % der Bruttopersonalaufwendungen berechnet. Die zu berücksichtigende Verwaltungskostenerstattung reduziert sich gegenüber der Haushaltsplanung um 13.600 €.

Zinsen

Nach dem KAG zählt auch die angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals zu den ansatzfähigen Kosten. Die Kalkulatorischen Zinsen werden aus dem Anlagennachweis der Kostenrechnenden Einrichtung ermittelt und berücksichtigen erhaltene Zuweisungen zinsmindernd. Im Städtischen Haushalt dagegen wird der tatsächliche Zinsaufwand für in Anspruch genommenes Kapital beim Produkt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt.

 

Gebühren Kreisleitstelle

Die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Gebühreneinnahmen enthalten 162.000 € für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle. Bei den Gebühreneinnahmen für die Kreisleitstelle und den Ausgaben für die Kreisleitstelle handelt es sich um betriebsfremde Aufwendungen und Erträge. Diese werden für den Kreis erhoben und an diesen weitergeleitet. Eine Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation findet nicht statt.

 

Erörterungsgespräch mit den Krankenkassenverbänden

Ein Abstimmungsgespräch mit den Krankenkassenverbänden wurde wie in den vergangenen Jahren durchgeführt. Die vorliegende Kalkulation wurde im Einvernehmen aufgestellt.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2007 werden den Fraktionen sobald wie möglich zur Verfügung gestellt.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

          Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 (Anlage 1)

          Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

          Entwurf der 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der          Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebuehrenkalkulation 2009 (100 KB)      
Anlage 2 2 Kalkulatorischer Anlagennachweis (76 KB)      
Anlage 3 3 Nachtragssatzung (29 KB)      
Stammbaum:
RAT/1146/2007   Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1446/2008   Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1728/2009   Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich