Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis. Der Rat beschließt a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2009 wie folgt: Krankentransportwagen (KTW je Transport) 126,00 € (bisher 119,00 €) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 248,00 € (bisher 283,00 €) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 182,00 € (bisher 227,00 €) Notarzt (je Einsatz) 106,54 € (unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert) b) die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 zur Kostenrechnenden Einrichtung
"Rettungsdienst" (Produkt 02.09.01) vor. Rechtsgrundlage für
die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst,
das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die
Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende
Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen des
Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren
abgegolten: · Krankentransport, · Notfallrettung
und Notfalltransport, · notärztliche
Versorgung. Der Ausgleich kann
nur unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Gebühr beim Kranktransport (KTW),
sowie durch Senkung der Gebühr beim Rettungstransportwagen (RTW) und beim
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) erreicht werden. Die ab dem 01.01.2008 festgesetzte
Gebühr für den Notarzt wird beibehalten. Die
Gebührentarife für den Rettungsdienst sind im Einvernehmen (Gespräch vom
31.10.2008) mit den Krankenkassenverbänden ab dem 01.01.2009 auf der Basis der
Gebührenkalkulation 2009 wie folgt festzulegen:
Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind
Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen
sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages
ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt
Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro
31.12.2003 -1.371 31.12.2004 126.555 31.12.2005 274.100 31.12.2006 444.815 Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der
Überschuss des Jahres 2006 in Höhe von 170.715 € spätestens in der
Kalkulation 2009 auszugleichen. In die Kalkulation 2009 werden insgesamt 183.000 € eingestellt. Dieser Gesamtbetrag enthält zunächst die restliche Überdeckung des Jahres 2006 in Höhe von 155.815 €. Darüber hinaus wird ein Teil der voraussichtlichen Überdeckung des Jahres 2007 in Höhe von 27.185 € berücksichtigt. Die Betriebsabrechnung 2007 liegt aufgrund der NKF-Einführung noch nicht vor. Dennoch kann derzeit von einer Überdeckung im Jahr 2007 ausgegangen werden. Darüber hinaus wird durch diese Vorgehensweise sichergestellt, dass die voraussichtliche Überdeckung des Jahres 2007 auf die Jahre 2009 und 2010 verteilt werden kann. Nach § 6 II des Kommunalabgabengesetzes NRW ist die Überdeckung 2007 spätestens in der Kalkulation 2010 zu berücksichtigen. Somit sollen Gebührensprünge - zumindest innerhalb eines Jahres - vermieden werden. Die voraussichtliche Überdeckung 2007 tritt insbesondere bei den Kostenträgern RTW und NEF ein, da hier sich die Fallzahlen erhöht haben. Beim KTW tritt die Überdeckung weniger deutlich auf. Auch die bisherige Entwicklung der Fallzahlen 2008 bestätigt diesen Eindruck. Werden diese beiden Jahre betrachtet, verteilt sich die voraussichtliche Überdeckung wie folgt: - RTW: Anteil von rund 54 % an der voraussichtlichen Überdeckung 2007/2008 - NEF: Anteil von rund 34 % an der voraussichtlichen Überdeckung 2007/2008 - KTW: Anteil von rund 12 % an der voraussichtlichen Überdeckung 2007/2008 Im Jahr 2006 hat der KTW bereits eine Unterdeckung in Höhe von rund 10.000 € eingefahren. Aus diesen Gründen werden bei dem Kostenträger KTW zwar Anteile aus den (voraussichtlichen) Überdeckungen der Jahre 2006 und 2007 in Höhe von 22.000 € berücksichtigt. Dies reicht jedoch nicht, um die bisherige Gebühr in Höhe von 119 € zu halten. Vielmehr steigt die Gebühr auf 126 €. Die Korrektur dieses Gebührensatzes ist erforderlich, um die Äquivalenz zwischen den einzelnen Gebührensätzen wieder herzustellen. Alle Aufwands- und
Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2009 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse
und der Entwicklung in 2008 geprüft und
entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen gegenüber
dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen: · Die
Personalaufwendungen sinken um 105.350 € gegenüber 2008. Bei den
Personalaufwendungen für das fahrende Personal wurde wie in den Jahren 2006 und
2007 die KGSt-Pauschale in Höhe von 48.000 € festgesetzt. Die Personalkosten standen in den vergangenen beiden Jahren im Fokus, da im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements seit 2007 bei den Personalkosten die Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte erstmalig berücksichtigt wurden. In dem Erörterungsgespräch am 18.10.2006 konnte seinerzeit aber keine Einigung über die Höhe der anzusetzenden Personalkosten erzielt werden. Daraufhin wurde die Pauschale in Höhe von 48.000 € je Funktionsstelle gemäß des KGSt-Berichtes (Kosten eines Arbeitsplatzes) auch für 2007 beibehalten. Im Erörterungsgespräch wurde mit den Vertretern der Krankenkassen vereinbart, das Ergebnis des BAB’s 2007 sowie den ersten Jahresabschluss 2007 abzuwarten, um eine Aussage bezüglich der Pensionsrückstellungen zu treffen. Sowohl der BAB als auch der Jahresabschluss 2007 liegen noch nicht vor. Darüber hinaus sind die zur Zeit vorliegenden Aussagen bezüglich des Aufwandes für die Zuführung zur Pensionsrückstellung nicht übertragbar auf die Folgejahre. Grund dafür ist, dass die Basis für die Berechnung der Pensionsrückstellung für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 nicht mit der Basis für die Schlussbilanz zum 31.12.2007 übereinstimmt. Für die Eröffnungsbilanz wurden pauschale Annahmen getroffen, die in der Schlussbilanz korrigiert werden. Dies führt zu einer nicht korrekten Darstellung der Kosten. Aus diesem Grund wurde mit den Krankenkassenverbänden vereinbart, zunächst wieder die bisherige KGSt-Pauschale in Höhe von 48.000 € zu berücksichtigen. Im Zuge der landesweiten Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 01.01.2009 muss die KGSt auch diesen Bericht grundsätzlich überarbeiten. Dies bleibt jedoch abzuwarten. Sofern sich hieraus nachträgliche Über-/Unterdeckungen ergeben sollten, die von § 6 II KAG nicht erfasst werden, werden diese jedoch sowohl von der Stadt Wermelskirchen als auch von den Krankenkassenverbänden akzeptiert. Dies gilt insbesondere auch für Abrechnung des Jahres 2008; in dieser Kalkulation wurde eine Personalkostenpauschale für das fahrende Personal in Höhe von 53.600 € berücksichtigt. · Gebrauchsgegenstände Die Aufwendungen für die Gebrauchsgegenstände erhöhen sich um 2.500 €. Neben den üblichen Ersatzbeschaffungen, sind für 2009 zusätzliche Anschaffungen eingeplant, die nach fachlicher Empfehlung sowohl der Sicherheit des Personals, als auch einer Optimierung der Alarmierung dienen. · Die
Aufwendungen für Fahrzeuge steigen um 12.000 € gegenüber dem
Vorjahr. Ursache hierfür sind im Wesentlichen die steigenden Kosten in der
Fahrzeughaltung (hohe Benzinpreise, Wartungs- und Reparaturkosten). Schon die
Aufwendungen aus 2007 und 2008 haben gezeigt, dass die bisherigen Ansätze nicht
ausreichend waren. · Arbeits-
und Dienstkleidung Die Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung steigen um 5.000 €. Hier ist vor allem die Ausstattung neuer Mitarbeiter enthalten. Ebenso sind neue Dienstjacken erforderlich. · Verbrauchsmittel Die Aufwendungen für Verbrauchsmittel steigen um 4.800 €. Dieser Bereich muss angehoben werden, da die Hygienebestimmungen / Sicherheitsbestimmungen (TRBA 250; Schreiben des IM vom 06.03.2007) weiter verschärft worden sind. Es wird immer mehr mit so genannten Einmalartikeln gearbeitet. · Geschäftsaufwand Auch hier haben die Ergebnisse der vergangenen Jahre gezeigt, dass diese zu niedrig angesetzt waren. Es wurde eine Anpassung an den Bedarf vorgenommen. · Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 14.500 €. Zu Beginn des Jahres 2007 erlitt das noch im Betrieb stehende und noch nicht abgeschriebene Notarzteinsatzfahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden (unwirtschaftlicher Motorschaden). Die hieraus resultierende Sonderabschreibung darf nicht in die Gebührenkalkulation bzw. -abrechnung eingehen. Im Jahr 2008 wurde ein neues Fahrzeug beschafft, die Abschreibung wird aber erstmals in 2009 berücksichtigt. Darüber hinaus erfolgt die Abschreibung dieses Fahrzeuges auf von Erfahrungen in der Vergangenheit innerhalb von sechs statt acht Jahren. Somit steigen die Kalkulatorischen Kosten entsprechend. · Die Verwaltungskostenerstattung sinkt um 7 %. Gemäß einer Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden dürfen als Verwaltungskostenerstattung maximal 11 % der Bruttopersonalkosten zuzüglich 0,3 % je Zivildienstleistenden für die Kalkulation angerechnet werden. Fallen die Bruttopersonalkosten niedriger aus, so sinkt auch die Verwaltungskostenerstattung. Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2009 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Dabei wurde die Besetzung des zweiten KTW gemäß der Vereinbarung mit der Kreisverwaltung berücksichtigt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:
Entsprechend der Vereinbarung mit
den Krankenkassenverbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2009
Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus
dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (21.900 €). Im Haushaltsplan werden
Beförderungsentgelte in Höhe von 1.290.000 € (Kalkulation:
1.285.030 €) veranschlagt. Im Entwurf des
Teilergebnisplanes „02.09.01 Rettungsdienst“ wird ein
Zuschussbedarf in Höhe von 314.850 € ausgewiesen. Dieser
Zuschussbedarf ergibt sich aus Abweichungen zwischen Kalkulation und
Ergebnisrechnung und setzt sich zunächst aus folgenden Positionen zusammen:
Der verbleibende Zuschussbedarf setzt sich wie folgt
zusammen:
Personalaufwendungen Wie bereits beschrieben, wird von den Krankenkassen lediglich eine Pauschale je Funktionsstelle Sanitäter zugrunde gelegt. Hieraus resultiert die Abweichung zu den Personalaufwendungen laut Ergebnisplan. Abschreibungen Bei den
Abschreibungen auf Sachanlagen handelt es sich um die bilanziellen Abschreibungen
auf der Basis der für die Eröffnungsbilanz ermittelten vorsichtig geschätzten
Zeitwerte. Die Abschreibungen für die Gebäude sind in der Inneren Verrechung
der Gebäudewirtschaft enthalten, da alle städtischen Gebäude dem Produkt
„Kaufmännische Gebäudewirtschaft“ zugeordnet sind. Ebenso in der
bilanziellen Abschreibung nicht enthalten sind solche Vermögensgegenstände, die
mit einem Festwert bewertet wurden. Deren Ersatzbeschaffung stellt direkt einen
Aufwand dar und findet sich somit im Teilergebnisplan in der Position „Aufwand
Festwerte“ wieder. Für die Gebührenkalkulation dagegen ist es weiterhin
erforderlich, die bisherigen Anlagennachweise (inkl. der Gebäude und sämtlicher
Vermögensgegenstände) zu führen, um hieraus nicht nur die Kalkulatorischen
Abschreibungen, sondern auch die Kalkulatorischen Zinsen zu berechnen. Die
Kalkulatorischen Abschreibungen werden auf der Basis von Wiederbeschaffungswerten
ermittelt. Es ist grundsätzlich zwischen den bilanziellen und den
kalkulatorischen Abschreibungen zu unterscheiden. Zudem ist hier
berücksichtigt, dass die Anschaffungskosten für den im Jahr 2007 eingeplanten
KTW durch die Krankenkassenverbände nicht in voller Höhe anerkannt werden. Die
Abschreibungen sind dahingehend entsprechend geringer. Innere Verrechnung - Verwaltungskostenerstattung Die
Verwaltungskostenerstattung wird mit 13,4 % der Bruttopersonalaufwendungen
berechnet. Die zu berücksichtigende Verwaltungskostenerstattung reduziert sich
gegenüber der Haushaltsplanung um 13.600 €. Zinsen Nach dem KAG
zählt auch die angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals zu den
ansatzfähigen Kosten. Die Kalkulatorischen Zinsen werden aus dem
Anlagennachweis der Kostenrechnenden Einrichtung ermittelt und berücksichtigen
erhaltene Zuweisungen zinsmindernd. Im Städtischen Haushalt dagegen wird der
tatsächliche Zinsaufwand für in Anspruch genommenes Kapital beim Produkt
„Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt. Gebühren Kreisleitstelle Die im
Haushaltsplan 2009 veranschlagten Gebühreneinnahmen enthalten 162.000 €
für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle. Bei den Gebühreneinnahmen für die
Kreisleitstelle und den Ausgaben für die Kreisleitstelle handelt es sich um
betriebsfremde Aufwendungen und Erträge. Diese werden für den Kreis erhoben und
an diesen weitergeleitet. Eine Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation
findet nicht statt. Erörterungsgespräch mit den Krankenkassenverbänden Ein
Abstimmungsgespräch mit den Krankenkassenverbänden wurde wie in den vergangenen
Jahren durchgeführt. Die vorliegende Kalkulation wurde im Einvernehmen
aufgestellt. Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2007 werden den
Fraktionen sobald wie möglich zur Verfügung gestellt. Anlage/n: ● Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 (Anlage 1) ● Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2) ● Entwurf der 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 3)
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