Vorlage - RAT/1728/2009  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1446/2008
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
14.12.2009 
3. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010  
Kalkulatorischer Anlagennachweis Rettungsdienst 2010  
8. Nachtragssatzung Rettungsdienstgebühren 2010  

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2010 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW je Transport)                            121,00 €              (bisher 126,00)

              Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                            237,00 €              (bisher 248,00)

              Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                        151,00 €              (bisher 182,00)

              Notarzt (je Einsatz)                                                                      106,54              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 8. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 02.09.01) vor.

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgaben­gesetz für das Land NordrheinWestfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land NordrheinWestfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungs­gebühren abgegolten:

·              Krankentransport,

·              Notfallrettung und Notfalltransport,

·              notärztliche Versorgung.

Der Ausgleich kann durch Senkung der Gebühr beim Rettungstransportwagen (RTW), beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und beim Krankentransportwagen (KTW) erreicht werden. Die ab dem 01.01.2008 festgesetzte Gebühr für den Notarzt wird beibehalten.

 

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden ab dem 01.01.2010 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2010 wie folgt festzulegen:

KTW

121,00

RTW

237,00

NEF

151,00

Arzt

106,54 €

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Ergebnis 2004, Ausgleich bis 2007

127.925,76 €

Verrechnung mit 2001

-1.371,09 €

Verbleibt

126.554,67 €

Ergebnis 2005, Ausgleich bis 2008

147.545,65 €

Verrechnung Vorjahre

0,00 €

Verbleibt

147.545,65 €

Ergebnis 2006, Ausgleich bis 2009

170.714,78 €

Verrechnung Vorjahre

0,00 €

Verbleibt

170.714,78 €

Ergebnis 2007, Ausgleich bis 2010

45.531,52 €

Verrechnung Vorjahre

0,00 €

Verbleibt

45.531,52 €

Ergebnis 2008, Ausgleich bis 2011

56.472,06

Verrechnung Vorjahre

0,00 €

Verbleibt

56.472,06

Summe

546.818,68

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes war der Überschuss des Jahres 2005 in Höhe von 147.546 € spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen. Diesem wurde mit einem Einsatz von 184.000 € in 2008 ausreichend Rechnung getragen.

 

Der Überschuss des Jahres 2006 von 170.715 € ist spätestens in der Kalkulation 2009, der Überschuss des Jahres 2007 in Höhe von 45.532 € in der Kalkulation 2010 und der Überschuss des Jahres 2008 in Höhe von 56.472 € in der Kalkulation 2011 auszugleichen. Mit einem Vortrag von 183.000 € in die Kalkulation 2009 ist diesem ebenfalls ausreichend Rechnung getragen worden.

 

Für die Kalkulation 2010 ist ein Vortrag von 245.000 € vorgesehen. Somit soll einerseits sichergestellt werden, dass die vorhandenen Überschüsse zeitnah abgebaut werden. Andererseits muss die Äquivalenz der unterschiedlichen Gebührentatbestände durch die Verteilung der Überschüsse sichergestellt werden.

 

Die Einstellung der Überdeckung in oben genannter Höhe führt zu einer Gebührensenkung aller Gebührensätze (außer Notarzt). Absehbar ist aber, dass nach vollständigem Einsatz der Überschüsse mittelfristig eine Gebührenerhöhung nicht verhindert werden kann.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2010 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2009 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

 

·              Personalaufwendungen

 

Die Personalkosten standen in den vergangenen Jahren im Fokus, da im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements seit 2007 bei den Personalkosten die Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte erstmalig berücksichtigt wurden. Unter diesem Gesichtspunkt ergeben sich tatsächliche Personalkosten in Höhe von 58.300 € je Funktionsstelle.

 

Mit den Krankenkassenverbänden wurde vereinbart, die KGSt Pauschale (KGST - Bericht, Kosten eines Arbeitsplatzes) in Höhe von 48.000 € zu berücksichtigen.

 

Nach Fertigstellung der Kalkulation erschien der neue KGST Bericht (Kosten eines Arbeitsplatzes 2009/2010). Hieraus ergibt sich entsprechend den bisher vereinbarten Berechnungsmodalitäten eine erhöhte Pauschale in Höhe von 50.000 €. Derzeit finden noch Verhandlungen mit den Krankenkassen statt, damit diese Pauschale im Rahmen der Betriebsabrechnung berücksichtigt werden kann.

 

Für die bereits ermittelten Gebührensätze ergeben sich hieraus keine Veränderungen, da planerisch die Rücklagenentnahme entsprechend erhöht werden würde. Das Ergebnis hierzu bleibt jedoch abzuwarten.

 

·              Dienst- und Schutzkleidung

Die Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung steigen um 9.000 €. Im Rettungsdienst werden Feuerwehrleute eingesetzt. Laut Brandschutzbedarfsplan ist die Stadt in 2010 verpflichtet, den Personalbestand der Feuerwehr um 9 Feuerwehrleute aufzustocken. Diese müssen in 2010 komplett für den Rettungsdienst neu eingekleidet werden. Hierfür sind erhöhte Aufwendungen notwendig.

 

·              Erstattung Notarzteinsätze

Die Erstattung der Notarzteinsätze steigt von 149.200 € auf 175.800 €. Dies liegt an den gestiegenen Einsatzzahlen gegenüber dem Vorjahr. Es ergeben aber sich keine Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt, da eingehende Gebührenzahlungen in gleicher Höhe an das Krankenhaus weitergeleitet werden.

 

·              Einzelveranschlagung Anstrich Gebäude

Für 2010 ist die Einzelveranschlagung „Anstrich Gebäude“ vorgesehen. Der Ansatz hierfür beträgt 23.300 €. Das Gebäude wurde 1994 errichtet und seitdem weder von außen noch von innen gestrichen. Die lange Zeit und die Witterungsverhältnisse haben Spuren an dem Gebäude hinterlassen, sodass der Anstrich absolut notwendig ist. Die Lebensdauer des Gebäudes wird damit erhalten. Bei diesem Ansatz handelt es sich ausschließlich um die Kosten für die Rettungswache. Der Anstrich der Feuerwache ist hier nicht veranschlagt.

 

·              Die Kalkulatorischen Kosten steigen leicht gegenüber dem Vorjahr. Neben den üblichen Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen soll ein neuer RTW beschafft werden. Der RTW aus dem Jahre 2003 (derzeit noch eine Abschreibungsdauer von 8 Jahren) wird aufgrund starker Beanspruchung (über 200.000 gelaufene Kilometer) und hoher Ausfallzeiten vorzeitig außer Dienst gestellt. Die Sonderabschreibung geht nicht zu Lasten der Krankenkassen/Gebührenzahler.

Für diesen RTW soll ein neues Fahrzeug beschafft werden, welches dann nur noch 6 Jahre abgeschrieben wird. Die technische Innenausstattung/Ausrüstung wird von dem alten RTW übernommen.

 

·              Verwaltungskostenerstattung

Gemäß einer Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden dürfen als Verwaltungskostenerstattung maximal 11 % der Bruttopersonalkosten zuzüglich 0,3 % je Zivildienstleistenden für die Kalkulation angerechnet werden. Fallen die Bruttopersonalkosten höher aus, so steigt auch die Verwaltungskostenerstattung.

 

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2010 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Dabei wurde die Besetzung des zweiten KTW gemäß der Vereinbarung mit der Kreisverwaltung berücksichtigt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

2003

1.387

1.714

1.171

801

2004

1.632

1.758

1.290

1.276

2005

1.807

1.784

1.418

1.389

2006

1.462

1.803

1.344

1.300

2007

2.059

1.984

1.582

1.550

2008

2.197

1.902

1.651

1.604

Plan 2009

1.900

1.900

1.400

1.400

Plan 2010

2.050

2.050

1.650

1.650

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassen­verbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2010 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (27.300 €).

Im Haushaltsplan werden Beförderungsentgelte in Höhe von 1.405.000 € (Kalkulation: 1.401.870 €) veranschlagt.

Im Entwurf des Teilergebnisplanes „02.09.01 Rettungsdienst“ wird ein Zuschussbedarf in Höhe von 384.750 € ausgewiesen. Dieser Zuschussbedarf ergibt sich aus Abweichungen zwischen Kalkulation und Ergebnisrechnung und setzt sich zunächst aus folgenden Positionen zusammen:

 

Zuschussbedarf

- 384.750 €

Differenz Benutzungsentgelte (Rundung)

- 3.130

Fehleinsätze vom Allgemeinen Haushalt zu tragen

+ 27.300 €

Verbleibt

-360.580 €

 

Der verbleibende Zuschussbedarf setzt sich wie folgt zusammen:

Bezeichnung

Teilergebnisplan

Kalkulation

Abweichung

Personalaufwendungen

1.207.600 €

867.020 €

+ 340.580

Abschreibungen auf Sachanlagen

69.300 €

70.000 €

- 700 €

Aufwand Festwerte

23.000 €

0 €

+ 23.000 €

Verwaltungskostenerstattung

128.100 €

116.200 €

+ 11.900 €

Zinsen

0 €

13.700 €

- 13.700 €

Rundung Gebäude

32.400

32.300

+ 100 €

Auflösung SoPo Spende

- 600 €

0 €

- 600 €

Verbleibt

 

 

0 €

 

Personalaufwendungen

 

Wie bereits dargestellt, wird von den Krankenkassen lediglich eine Pauschale je Funktionsstelle Sanitäter zugrunde gelegt. Hieraus resultiert die Abweichung zu den Personalaufwendungen laut Ergebnisplan.

 

Abschreibungen

Bei den Abschreibungen auf Sachanlagen handelt es sich um die bilanziellen Abschreibungen auf der Basis der für die Eröffnungsbilanz ermittelten vorsichtig geschätzten Zeitwerte. Die Abschreibungen für die Gebäude sind in der Inneren Verrechung der Gebäudewirtschaft enthalten, da alle städtischen Gebäude dem Produkt „Kaufmännische Gebäudewirtschaft“ zugeordnet sind. Ebenso in der bilanziellen Abschreibung nicht enthalten sind solche Vermögensgegenstände, die mit einem Festwert bewertet wurden. Deren Ersatzbeschaffung stellt direkt einen Aufwand dar und findet sich somit im Teilergebnisplan in der Position „Aufwand Festwerte“ wieder. Für die Gebührenkalkulation dagegen ist es weiterhin erforderlich, die bisherigen Anlagennachweise (inkl. der Gebäude und sämtlicher Vermögensgegenstände) zu führen, um hieraus nicht nur die Kalkulatorischen Abschreibungen, sondern auch die Kalkulatorischen Zinsen zu berechnen. Die Kalkulatorischen Abschreibungen werden auf der Basis von Wiederbeschaffungswerten ermittelt. Es ist grundsätzlich zwischen den bilanziellen und den kalkulatorischen Abschreibungen zu unterscheiden.

Zudem ist hier berücksichtigt, dass die Anschaffungskosten für den im Jahr 2007 eingeplanten KTW durch die Krankenkassenverbände nicht in voller Höhe anerkannt werden. Die Abschreibungen sind dahingehend entsprechend geringer.

Innere Verrechnung - Verwaltungskostenerstattung

Die Verwaltungskostenerstattung wird mit 13,4 % der Bruttopersonalaufwendungen berechnet. Die zu berücksichtigende Verwaltungskostenerstattung reduziert sich gegenüber der Haushaltsplanung um 11.900 €.

Zinsen

Nach dem KAG zählt auch die angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals zu den ansatzfähigen Kosten. Die Kalkulatorischen Zinsen werden aus dem Anlagennachweis der Kostenrechnenden Einrichtung ermittelt und berücksichtigen erhaltene Zuweisungen zinsmindernd. Im Städtischen Haushalt dagegen wird der tatsächliche Zinsaufwand für in Anspruch genommenes Kapital beim Produkt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt.

Auflösung SoPo Spende

Hierbei handelt eine Spende von Sportgeräten im Wert von 3.000 €, welche als Sonderposten über 5 Jahre (á 600 €) bilanziell aufgelöst werden. Da es sich um einen Ertrag handelt, wird dieser Betrag mit einem negativen Vorzeichen dargestellt.

 

Gebühren Kreisleitstelle

Die im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Gebühreneinnahmen enthalten 240.000 € für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle. Bei den Gebühreneinnahmen für die Kreisleitstelle und den Ausgaben für die Kreisleitstelle handelt es sich um betriebsfremde Aufwendungen und Erträge. Diese werden für den Kreis erhoben und an diesen weitergeleitet. Eine Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation findet nicht statt.

 

Gespräch mit den Krankenkassenverbänden

Ein Abstimmungsgespräch mit den Krankenkassenverbänden wurde wie in den vergangenen Jahren durchgeführt. Die vorliegende Kalkulation wurde im Einvernehmen aufgestellt.

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

?              Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 (Anlage 1)

?              Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

?              Entwurf der 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der               Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 (130 KB)      
Anlage 2 2 Kalkulatorischer Anlagennachweis Rettungsdienst 2010 (106 KB)      
Anlage 3 3 8. Nachtragssatzung Rettungsdienstgebühren 2010 (38 KB)      
Stammbaum:
RAT/1146/2007   Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1446/2008   Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1728/2009   Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich