Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 12. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen
Fassung zu beschließen. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates
der Stadt als Anlage beigefügt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||