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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beigefügt. Sachverhalt: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einer Entscheidung seine Rechtsauffassung zur Form der öffentlichen Bekanntmachungen klargestellt. Hiernach ist es nach Auffassung dieses Gerichtes in Gemeinden mit mehr als 35.000 Einwohnern ungeeignet, Bekanntmachungen durch Aushang vorzunehmen. Aufgrund dieser Entscheidung empfiehlt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen den Gemeinden mit mehr als 35.000 Einwohnern, zu denen auch Wermelskirchen gehört, die Hauptsatzungen dergestalt zu ändern, dass künftig die öffentlichen Bekanntmachungen entweder durch Veröffentlichung in der Presse oder durch Herausgabe eines Amtsblattes zu erfolgen haben. An die Herausgabe eines Amtsblattes sind einige formale Anforderungen geknüpft. Zudem lässt sich die Herausgabe eines solchen Bekanntmachungsorgans nicht kurzfristig realisieren. Daher schlägt die Verwaltung vor, ab sofort die öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung in den beiden am Ort erscheinenden Tageszeitungen vorzunehmen. Aus den genannten Gründen ist die Hauptsatzung zu ändern. Die Änderung ist in der Anlage in Form einer Synopse dargestellt. Dort ist die bisherige Fassung der Hauptsatzung der vorgeschlagenen geänderten Fassung gegenübergestellt. Der Änderungsvorschlag mündet letztlich ein in die von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgeschlagene 11. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung, die ebenfalls als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt ist. Wegen der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit wird auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet, da ansonsten eine Beschlussfassung im Rat der Stadt erst am 15.12.2008 möglich wäre. Anlage/n: 1)
Gegenüberstellung der zur Änderung
vorgeschlagenen Passagen der Hauptsatzung im Vergleich zur derzeitigen Fassung 2) 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen
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