Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat
der Stadt den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und der
Stadt Remscheid in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
Eine Ausfertigung des Vertrages ist dem Original der Niederschrift beizufügen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zu dem
Gebietsänderungsvertrag mit den zu beteiligenden Behörden durchzuführen. |
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