Auszug - 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1989/2010 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 3

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens.

Das Plangebiet der 3. Änderung ist identisch mit der Abgrenzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“. Dieser liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes und östlich der Hilfringhauser Straße / L157. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.