Auszug - Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"  

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2006/2010 Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das J

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.

 

Das Mitglied des Rates Frau Jutta Paulig beantragt eine getrennte Abstimmung. Das Mitglied des Rates Herr Jochen Bilstein beantragt eine Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Jahr 2011 auf 5 %. Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 28 Gegenstimmen (9 FDP, 9 WNK UWG, 10 Bürgerforum) und einer Enthaltung (Herrn Rainer Schneider) den kalkulatorischen Zinssatz für das Jahr 2010 auf 5 % festzulegen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (Herrn Rainer Schneider)

 

a)              die Änderung der Kalkulationsgrundsätze. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden

wieder auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt. Der Rat der Stadt beschießt mit 31 Stimmen (16 CDU, 9 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Herrn Rainer Schneider) gegen 28 Stimmen (10 Bürgerforum, 9 FDP, 9 WNK UWG), den kalkulatorischen Zinssatz bei 5 % zu belassen.

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung (Herrn Rainer Schneider)

 

b)              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:

Schmutzwasser (je cbm Frischwasser)              3,08€              (bisher 2,65 €)

Niederschlagswasser (je qm befestigte und einleitende Fläche)   1,39              (bisher 1,29 €)

Durchleitungsgebühr                  1,92              (neu)