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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt eintimmig
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2011 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW je Transport) 126,00 € (bisher 121,00 €) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 248,00 € (bisher 237,00 €) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 182,00 € (bisher 151,00 €) Notarzt (je Einsatz) 106,54 € (unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
c) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 120.318 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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