Auszug - Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"  

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1995/2010 Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt eintimmig

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2011 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW je Transport)                            126,00 €              (bisher 121,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                            248,00 €              (bisher 237,00 €)

              Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                        182,00 €              (bisher 151,00 €)

              Notarzt (je Einsatz)                                                                                    106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

c)              dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 120.318 € zu               entnehmen.

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.