Auszug - Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2011 Anpassung an die neue Rechtsprechung  

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2020/2010 Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2011
Anpassung an die neue Rechtsprechung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Nipken, Karin
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei zwei Enthaltungen (FDP) die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (FDP) die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2011 gemäß dem geänderten Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen:

 

In § 8 Abs. (2)

 

1. …Apparaten mit Gewinnmöglichkeit des Einspielergebnisses 15 v. H.;

2.  … Apparaten mit Gewinnmöglichkeit des Einspielergebnisses 15 v. H.;

3. in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten … 500,00 €.

 

Ein Exemplar dieser Satzung wird dem Original der Niederschrift des Rates beigefügt.