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Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (FDP) die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2011 gemäß dem geänderten Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen:
In § 8 Abs. (2)
1. …Apparaten mit Gewinnmöglichkeit des Einspielergebnisses 15 v. H.; 2. … Apparaten mit Gewinnmöglichkeit des Einspielergebnisses 15 v. H.; 3. … in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten … 500,00 €.
Ein Exemplar dieser Satzung wird dem Original der Niederschrift des Rates beigefügt. |
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