Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Osminghausen" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2030/2010 Herstellung der Erschließungsanlage "Osminghausen"
Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Hagenbücher, Angelika
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Beschluss

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhei

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der „Stichstraße Osminghausen“ und der Straße „Hofschaft Osminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Stichstraße Osminghausen

Gemarkung Dhünn, Flur 2, Flurstücke 707, 712, 718, 724, 729 (Teilstück), 730, 733, 737

 

Straße „Hofschaft Osminghausen“

Gemarkung Dhünn, Flur 2, Flurstücke 653 (Teilstück), 739, 740, 742, 744

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.