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Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 4 Enthaltungen (FDP) gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) den in der Anlage (Lageplan) gekennzeichneten Weg Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 25, Flurstück 721 (Teilstück), endgültig einzuziehen. Eine öffentliche Verkehrsbedeutung besteht nicht mehr.
Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate ortsüblich bekannt gemacht worden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung des Weges (Teilstück) im Bereich Am Vogelsang mit Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 7 StrWG NW öffentlich bekannt zu machen. |
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