Auszug - Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) Verbindungsweg im Bereich Am Vogelsang   

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2032/2010 Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW)
Verbindungsweg im Bereich Am Vogelsang
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 4 Enthaltungen (FDP) gem

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 4 Enthaltungen (FDP) gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) den in der Anlage (Lageplan) gekennzeichneten Weg Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 25, Flurstück 721 (Teilstück), endgültig einzuziehen. Eine öffentliche Verkehrsbedeutung besteht nicht mehr.

 

Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate ortsüblich bekannt gemacht worden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung des Weges (Teilstück) im Bereich Am Vogelsang mit Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 7 StrWG NW öffentlich bekannt zu machen.