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Das Mitglied des Rates Frau Gisela Grangeret beantragt getrennte Abstimmung der Punkte A und B sowie Einzelabstimmung zu Punkt A. Die Abstimmung erfolgt getrennt zu den Punkten A und B, eine Einzelabstimmung zu Punkt A wird mehrheitlich gegen 6 Stimmen (5 Bündnis90/Die Grünen, 1 SPD) abgelehnt.
Zu I und II Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 6 Enthaltungen (3 Bündnis90/Die Grünen, 1 CDU, 1 Bürgerforum, 1 Herrn Rainer Schneider):
Zu I /8, Seite 6 Bezogen auf die Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege, Bonn, zur Aufnahme eines Hinweises zum Bodendenkmalschutz in die textlichen Festsetzungen diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.
Zu I /10, Seite 8 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde nimmt der Rat der Stadt die Hinweise zum erforderlichen Erlaubnisverfahren zur Kenntnis und beschließt, die Anregung hinsichtlich des Abstimmungserfordernisses der Gestaltungsinhalte der Entwurfsplanung – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen und Regelungen im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zu formulieren.
Zu I /11, Seite 9 Bezogen auf die Anregungen von Straßen.NRW zur verkehrlichen Andienung des geplanten Einkaufszentrums diese - entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung - zu berücksichtigen und die erforderliche Verwaltungsvereinbarung sowie den städtebaulichen Vertrag vor Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) abzuschließen.
Zu I /12.2, Seite10 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde des RBK zur Aufnahme eines Hinweises zu Altlasten in die textlichen Festsetzungen diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.
Zu I /12.3.1, Seite 10 Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur Schaffung einer Linksabbiegespur diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – abzulehnen.
Zu I /12.3.2, Seite 11 Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK, das geplante Einkaufszentrum nicht über die Telegrafenstraße zu erschließen, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.
Zu I /12.3.3, Seite 11 Bezogen auf die Bedenken der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu verkehrsbehindernden Rangierbewegungen des Lieferverkehrs auf dem Brückenweg diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Zu I /12.3.4, Seite 12 Bezogen auf die Bedenken der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu problematischen Verkehrssituationen aufgrund von nebeneinander liegenden Zufahrten zum Parkhaus und zur Anlieferung diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Bezogen auf die Bedenken der Stadt Burscheid, dass die Planung zu absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen in den Zentren Burscheid und Hilgen führen könne, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen. An dem Ziel des B`Planes, der Entwicklung und planungsrechtlichen Sicherung eines Einkaufszentrums zur Ertüchtigung der Innenstadt, wird festgehalten.
Zu II /2.1, Seite 17 Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 1 zur Begrünung des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen. Trotzdem soll im Rahmen der weiteren Projektplanung darauf hingewirkt werden, dass Teile des Gebäudes über ein Pflanzkonzept/Rankpflanzen eingegrünt wird, ohne die Belange des Brandschutzes zu behindern.
Zu II /2.2, Seite 18 Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 2 zur Dimensionierung des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Zu II /2.3, Seite 18 Bezogen auf die Anregungen de Einwenders 3 zur Gestaltung des öffentlichen Raumes diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen. Es soll jedoch versucht werden, den Anregungen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung auf anderer planerischer Ebene gerecht zu werden.
Zu II /2.4, Seite 19 Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 4 zu dem geplanten Einkaufszentrum mit Parkdecks diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Zu II /2.5.1, Seite 22 Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 5 zu den Aussagen des Einzelhandelsgutachtens diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/ Abwägung – zurückzuweisen.
Zu II /2.5.2, Seite 22 Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 5 zur Bestimmung der Sortimente diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/ Abwägung – zu berücksichtigen und als festsetzungsergänzenden Punkt in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.
Zu II /2.6, Seite 23 Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 6 zur Fassadengestaltung des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.
Zu II /2.7, Seite 24 Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 7 zu Dimensionierung, Anliefersituation und Standort des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/ Abwägung – zurückzuweisen.
Zu II /2.8, Seite 25 Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 8 zur verkehrlichen Erschließung des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 10 zu den Inhalten des Plan- und Bauvorhabens „Einkaufszentrum“ diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/ Abwägung – zurückzuweisen.
Zu II /2.11, Seite 32 Bezogen auf die Bedenken und Anregungen der Einwender 11 zum Planvorhaben „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Zu II /2.12, Seite 32 Bezogen auf die Anregungen der Beirats für Menschen mit Behinderungen zur Berücksichtigung der Belange der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen. Es soll jedoch versucht werden, den Anregungen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung auf anderer planerischer Ebene (z. B. Objektplanung, Ausbauplanung) gerecht zu werden.
Zu B), Seite 32 Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 2 Enthaltungen (1 Bürgerforum, 1 Bündnis90/Die Grünen), auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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