Auszug - 34. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Einkaufszentrum mit Freizeit-, Sport- und Vergnügungsstätten" hier: Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Bebauungsplan Nr. 83 "Entertainment-Center Viktoriastraße hier: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan  

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1987/2010 34. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Einkaufszentrum mit Freizeit-, Sport- und Vergnügungsstätten"
hier: Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung

Bebauungsplan Nr. 83 "Entertainment-Center Viktoriastraße
hier: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
 
Beschluss

Das Mitglied des Rates Herr Hans-Joachim Geiser nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Beschlussfassung zu diese

Das Mitglied des Rates Herr Hans-Joachim Geiser nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlässt den Sitzungstisch.

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 18 Gegenstimmen (8 CDU, 2 Bürgerforum, 2 SPD, 5 Bündnis90/Die Grünen, 1 Herrn Rainer Schneider) und 8 Enthaltungen (7 CDU,

1 SPD) die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Einkaufszentrum mit Freizeit-, Sport- und Vergnügungsstätten“ gemäß § 2 (1) BauGB.

Die Gebietsabgrenzung liegt westlich der Viktoriastraße und östlich des bestehenden Einkaufszentrums. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 18 Gegenstimmen (8 CDU, 2 Bürgerforum, 2 SPD, 5 Bundnis90/Die Grünen, 1 Herrn Rainer Schneider) und 8 Enthaltungen (7 CDU,

1 SPD)die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Entertainment-Center Viktoriastraße“ gemäß § 2 (1) BauGB.

Das Plangebiet liegt westlich der Viktoriastraße und östlich des bestehenden Einkaufszentrums. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet werden kann und, wenn möglich, entsprechend zu verfahren.