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Das Mitglied des Rates Herr Hans-Joachim Geiser nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlässt den Sitzungstisch.
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 18 Gegenstimmen (8 CDU, 2 Bürgerforum, 2 SPD, 5 Bündnis90/Die Grünen, 1 Herrn Rainer Schneider) und 8 Enthaltungen (7 CDU, 1 SPD) die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Einkaufszentrum mit Freizeit-, Sport- und Vergnügungsstätten“ gemäß § 2 (1) BauGB. Die Gebietsabgrenzung liegt westlich der Viktoriastraße und östlich des bestehenden Einkaufszentrums. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 18 Gegenstimmen (8 CDU, 2 Bürgerforum, 2 SPD, 5 Bundnis90/Die Grünen, 1 Herrn Rainer Schneider) und 8 Enthaltungen (7 CDU, 1 SPD)die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Entertainment-Center Viktoriastraße“ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt westlich der Viktoriastraße und östlich des bestehenden Einkaufszentrums. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet werden kann und, wenn möglich, entsprechend zu verfahren. |
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