Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
“Abfallbeseitigung” für das Jahr 2004 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem
Vorjahr unverändert bleiben. Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (UWG), der
Gebührenausgleichsrücklage einen Betrag in Höhe von 55.000 € zu
entnehmen. |
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