Vorlage - RAT/0225/2003  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0224/2003
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.11.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation Bestattungswesen PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Bestattungswesen” für das Jahr 2004 zur Kenntnis.  Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Gebührenausgleichsrücklage einen Betrag in Höhe von 28.000 € zu entnehmen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung UA 750 "Bestattungswesen”­ vor.

 

Rechtsgrundlage  für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommu­nalabgabengesetz NW sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen­.

 

Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren  abgegolten:

 

·         Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten,

 

·         Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen,

 

·         Durchführen von Bestattungen.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen  in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2004 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann unter Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden, indem der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag in Höhe von 28.000 € entnommen wird.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro  

 

31.12.1998                                                                                                                        110.366

31.12.1999                                                                                                                        163.623

31.12.2000                                                                                                                        200.876

31.12.2001                                                                                                                        179.998

31.12.2002                                                                                                                        108.333

 

Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2001 in Höhe von 28.636 € spätestens in der Kalkulation 2004 und das Defizit des Jahres 2002 von 77.232 € spätestens in der Kalkulation 2005 auszugleichen. Nach Verrechnung der Defizite 2001 und 2002 mit den Überschüssen der Jahre 1999 und 2000 und durch entsprechende Rück­­lagen­entnahmen konnten diese Defizite bereits gedeckt werden, so dass für die Gebühren­kalkulationen 2004 und 2005 keine Ausgleichsverpflichtung mehr besteht.

 

Der Bestand der Gebührenausgleichsrücklage wird durch die geplanten Entnahmen in den Jahren 2003 und 2004 vollständig entnommen.
Der Gebührenbedarf sinkt gegenüber der Gebührenkalkulation 2003 um rd. 70.000 € (- 9%). Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2003 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Gebühreneinnahmen wurden auf der Basis des Durchschnitts der Ergebnisse der Jahre 2000 – 2002 kalkuliert.

 

Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2003 bei folgenden Ausgabe- und Einnahmepositionen:

 

·         Die Kosten für die  Unterhaltung der Gebäude und Anlagen waren im Jahr  2003 erhöht, da einige dringende Unterhaltungsmaßnahmen an Friedhofsgebäuden durchgeführt werden mussten. Im Jahr 2004 erfolgt eine Anpassung an den laufenden Unterhaltungsaufwand.

 

·         Die Unterhaltung der Friedhöfe beinhaltete in den Vorjahren verstärkt auch besondere Einzelmaßnahmen, wie z.B. Sanierung von Wegeflächen. Im Jahr 2004 sind nur die regulären Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen.

 

·         Erstmalig wurden in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2003 Zuweisungen für Ruherechtsentschädigungen in Höhe von 7.000 € berücksichtigt. Auf die Anträge der Stadt Wermelskirchen hin sollen laufende Entschädigungen für die Friedhöfe Neuenhaus und Hünger sowie den Stadtfriedhof gewährt werden. Die Entschädigung dient entsprechend dem  Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dazu, den entstehenden Vermögensnachteil auszugleichen. Nachdem die Bezirksregierung die Zahlungen rückwirkend ab 1998 bewilligt, aber bisher noch keine Zahlung geleistet hat, wurde diese zur Zahlung aufgefordert. In der Gebührenkalkulation 2004 wurden neben der laufenden Zahlung für das Jahr 2004 (7.000 €) die Nachzahlungen für die Jahre 1998 – 2003 (6 x 7.000 €) berücksichtigt.

           

Die Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem UA 580 “Park- und Gartenanlagen” getragen wird, errechnet sich mit 15 % an den Ausgaben, die auf die Kostenstelle “Graberwerb” entfallen.

 

Bei dem im Haushaltsplan ausgewiesenen Zuschussbedarf von 1.400 € handelt es sich um die Summierung betriebsfremder Kosten bzw. Erträge für die Ehrenfriedhöfe, die über die neutrale Rechnung aus dem Gebührenhaushalt auszusondern sind. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

Personalkostenanteil Ehrenfriedhöfe               1.500 €

Unterhaltung Ehrenfriedhöfe                            2.600 €

abzgl. Zuweisungen Ehrenfriedhöfe            ./. 2.700 €

                                                               ────────

                                      Zuschussbedarf Ehrenfriedhöfe                      1.400 €

 

Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Gebühren für das Bestattungswesen ab dem Jahr 2005 erhöht werden müssen. In der Gebührenkalkulation 2004 konnte der Ausgleich nur erreicht werden, indem die Nachzahlung  der  Ruherechtsentschädigung mit 42.000 € und eine Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 28.000 € berücksichtigt wurden. Diese Einnahmen entsprechen mit insgesamt 70.000 € rd. 10 % des Gebührenbedarfs und stehen in der Gebührenkalkulation 2005 nicht mehr zur Verfügung.


Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2002 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2002 wird auf diese Berichte verwiesen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2004 “Bestattungswesen” (Anlage 1)

·         Ermittlung der Kalkulatorischen Abschreibungen (Anlage 2)

·         Abschlussergebnis 2002 (Anlage 3)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation Bestattungswesen (33 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Stammbaum:
RAT/0220/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0224/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0225/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0227/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0231/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0226/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0230/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich