Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
“Bestattungswesen” für das Jahr 2004 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem
Vorjahr unverändert bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt der Gebührenausgleichsrücklage einen Betrag in Höhe von 28.000
€ zu entnehmen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation
für das Haushaltsjahr 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung UA 750
"Bestattungswesen” vor. Rechtsgrundlage für
die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz
NW sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen. Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen
über die Benutzungsgebühren abgegolten: ·
Vorhaltung
und Verwaltung von Grabstätten, ·
Anlegung
und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen, ·
Durchführen
von Bestattungen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das
Haushaltsjahr 2004 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der
Gebührenkalkulation kann unter Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres
erreicht werden, indem der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag in Höhe von
28.000 € entnommen wird. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw.
Kostenunterdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung
des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis
abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden
Überschüsse/Defizite. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat
sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.1998 110.366 31.12.1999 163.623 31.12.2000 200.876 31.12.2001 179.998 31.12.2002 108.333 Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2001 in Höhe von 28.636 € spätestens in der Kalkulation 2004 und das Defizit des Jahres 2002 von 77.232 € spätestens in der Kalkulation 2005 auszugleichen. Nach Verrechnung der Defizite 2001 und 2002 mit den Überschüssen der Jahre 1999 und 2000 und durch entsprechende Rücklagenentnahmen konnten diese Defizite bereits gedeckt werden, so dass für die Gebührenkalkulationen 2004 und 2005 keine Ausgleichsverpflichtung mehr besteht. Der Bestand
der Gebührenausgleichsrücklage wird durch die geplanten Entnahmen in den Jahren
2003 und 2004 vollständig entnommen. Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der
Gebührenkalkulation 2003 bei folgenden Ausgabe- und Einnahmepositionen: ·
Die Kosten für die Unterhaltung
der Gebäude und Anlagen waren im Jahr
2003 erhöht, da einige dringende Unterhaltungsmaßnahmen an
Friedhofsgebäuden durchgeführt werden mussten. Im Jahr 2004 erfolgt eine
Anpassung an den laufenden Unterhaltungsaufwand. ·
Die
Unterhaltung der Friedhöfe beinhaltete in den Vorjahren verstärkt auch
besondere Einzelmaßnahmen, wie z.B. Sanierung von Wegeflächen. Im Jahr 2004
sind nur die regulären Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen. ·
Erstmalig
wurden in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2003 Zuweisungen für
Ruherechtsentschädigungen in Höhe von 7.000 € berücksichtigt. Auf die
Anträge der Stadt Wermelskirchen hin sollen laufende Entschädigungen für die
Friedhöfe Neuenhaus und Hünger sowie den Stadtfriedhof gewährt werden. Die
Entschädigung dient entsprechend dem
Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft dazu, den entstehenden Vermögensnachteil auszugleichen.
Nachdem die Bezirksregierung die Zahlungen rückwirkend ab 1998 bewilligt, aber
bisher noch keine Zahlung geleistet hat, wurde diese zur Zahlung aufgefordert.
In der Gebührenkalkulation 2004 wurden neben der laufenden Zahlung für das Jahr
2004 (7.000 €) die Nachzahlungen für die Jahre 1998 – 2003 (6 x
7.000 €) berücksichtigt. Die Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe
(Öffentliches Grün), die aus dem UA 580 “Park- und Gartenanlagen”
getragen wird, errechnet sich mit 15 % an den Ausgaben, die auf die
Kostenstelle “Graberwerb” entfallen. Bei dem im Haushaltsplan ausgewiesenen Zuschussbedarf von 1.400 € handelt es sich um die Summierung betriebsfremder Kosten bzw. Erträge für die Ehrenfriedhöfe, die über die neutrale Rechnung aus dem Gebührenhaushalt auszusondern sind. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Personalkostenanteil Ehrenfriedhöfe 1.500 € Unterhaltung Ehrenfriedhöfe 2.600 € abzgl. Zuweisungen Ehrenfriedhöfe ./. 2.700 € ──────── Zuschussbedarf
Ehrenfriedhöfe 1.400 € Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die
Gebühren für das Bestattungswesen ab dem Jahr 2005 erhöht werden müssen. In der
Gebührenkalkulation 2004 konnte der Ausgleich nur erreicht werden, indem die
Nachzahlung der Ruherechtsentschädigung mit 42.000 €
und eine Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 28.000
€ berücksichtigt wurden. Diese Einnahmen entsprechen mit insgesamt 70.000
€ rd. 10 % des Gebührenbedarfs und stehen in der Gebührenkalkulation 2005
nicht mehr zur Verfügung. Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2002 wurden den
Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den
Abschlussergebnissen 2002 wird auf diese Berichte verwiesen. Anlage/n: ·
Gebührenkalkulation
für das Jahr 2004 “Bestattungswesen” (Anlage 1) ·
Ermittlung
der Kalkulatorischen Abschreibungen (Anlage 2) ·
Abschlussergebnis
2002 (Anlage 3)
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