Vorlage - RAT/0227/2003  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0225/2003
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
17.11.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation Müllabfuhr PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Abfallbeseitigung” für das Jahr 2004 zur Kenntnis.  Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Gebührenausgleichsrücklage einen Betrag in Höhe von 55.000 € zu entnehmen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung UA 721.1 "Abfallbeseiti­gung" vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunal­abgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:

 

·         Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich),

·         Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier,

·         Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle,

·         Sondermüllentsorgung,

·         Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott,

·         Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben,

·         Beseitigung wilder Kippen,

·         Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2004 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich kann unter Beibehaltung der zum 01.01.2003 festgesetzten Gebühren erreicht werden, indem der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag in Höhe von 55.000 € entnommen wird. Dieser wird beim Kostenträger “Restmüll” berücksichtigt.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro

31.12.1998                                                                                                                        196.076

31.12.1999                                                                                                                          70.475

31.12.2000                                                                                                                          76.379

31.12.2001                                                                                                                        240.324

31.12.2002                                                                                                                        644.960

 

Nach den Vorschriften des KAG ist der Überschuss des Jahres 2001 spätestens in der Kalkulation 2004 und der Überschuss des Jahres 2002 spätestens in der Kalkulation 2005 auszugleichen. Hinsichtlich der Verrechnung der Überschüsse mit Defiziten aus Vorjahren wird auf die Darstellung in der Gebührenkalkulation (Anlage 1, S. 6) verwiesen. Für die Gebührenkalkulationen 2004 und 2005 verbleiben vorzutragende Überschüsse in Höhe von 32.338 € bzw. 5.385 €. Durch die geplanten Rücklagenentnahmen in den Jahren 2003 und 2004 ist die Stadt Wermelskirchen ihrer Verpflichtung nach dem KAG bereits nachgekommen, so dass für die Gebühren­kalkulationen 2004 und 2005 keine Vorträge aus Überschüssen der Vorjahre mehr zu berücksichtigen sind.

Der betriebswirtschaftliche Endbestand zum 31.12.2002 enthält auch die Solidarerstattung des BAV aus Gebührenstreitverfahren in Höhe von 397.060 €. Für diesen Betrag besteht keine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes, da es sich um Erstattungen aus Vorjahren handelt.

 

Hinsichtlich der Erstattung des BAV in Höhe von 397.060 € hat der Rat der Stadt beschlossen, den Betrag der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen und diesen ab dem Jahr 2003 gebührensenkend bzw. zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen einzusetzen. Mit der geplanten Rücklagenentnahme in Höhe von 100.000 € im Jahr 2003 und 55.000 € im Jahr 2004 wird diesem Rechnung getragen. Bei unveränderten Rahmenbedingungen wird es auch im Jahr 2005 möglich sein, einen entsprechenden Betrag in die Gebühren­kalkulation einzustellen.

 

Bereits vor der Änderung des Kommunalabgabengesetzes, in der die Ausgleichsverpflichtung der Kostenüber- und Kostenunterdeckungen gesetzlich geregelt wurde, hat die Stadt Wermelskirchen auf freiwilliger Basis die Überschüsse und Defizite nach dem kameralen Ergebnis in Form einer Gebührenausgleichsrücklage geführt. Unter Berücksichtigung der Bestände vom 31.12.1998 und der Ausgleichsverpflichtung seit dem 01.01.1999 verbleiben nach den geplanten Rücklagenentnahmen in den Jahren 2003 und 2004 rd. 506.000 €, die in den nächsten Jahren noch gebührenmindernd eingesetzt werden können. Dies wird voraussichtlich in verstärktem Maß ab dem Jahr 2006 erforderlich, da der BAV bereits angekündigt hat, im Jahr 2006 seine Gebühren deutlich zu erhöhen. Für das Jahr 2005 sieht der BAV nur eine leichte Erhöhung seiner Gebührensätze vor, da in 2005 noch überwiegend ein Ausgleich durch Überschüsse aus Vorjahren erfolgen kann.

 

Der Gebührenbedarf verändert sich bezogen auf die einzelnen Kostenträger wie folgt:

 

 

2003

2004

Veränderung

 

Restmüll

1.937.870 €

2.009.100 €

71.230 €

4 %

Papier

101.800 €

101.800 €

0 €

0 %

Biomüll

618.100 €

621.000 €

2.900 €

1 %

Insgesamt

2.657.770 €

2.731.900 €

74.130 €

3 %

 

Die Erhöhung des Gebührenbedarfs beim Kostenträger “Restmüll” wird durch eine gleichzeitige Erhöhung der Einwohnerwerte und des Restmüllvolumens kompensiert. Durch die Änderung der Gewerbeabfallverordnung müssen auch Gewerbetreibende zukünftig eine Restmülltonne vorhalten. Die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung wurde durch eine entsprechende Anpassung der Abfallsatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2003 ermöglicht und die Vorbereitungen im Jahr 2003 getroffen. Ab dem 01.01.2004 wird die Gebührenerhebung erfolgen. Bei den Ausgabepositionen “Zahlungen an den Bergischen Abfallwirtschaftsverband”, “Abfuhr- und Gefäßkosten” wurde von einer Volumensteigerung um rd. 5 %  ausgegangen. Entsprechend wurde bei den Einnahmen verfahren.

 

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2004 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2003 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.


Größere Abweichung ergeben sich bei folgenden Einnahme- und Ausgabepositionen:

 

·         Die Abfuhrkosten erhöhen sich um 85.000 €. Die Ansätze wurden auf Basis der Abrechnung mit dem Entsorgungsunternehmen für das Jahr 2002 errechnet. Desweiteren wurden folgende Besonderheiten berücksichtigt:

           

                   Umladung Anlieferung AWL auf Großfahrzeuge              40.000 €

                   Abfuhr Elektronikschrott                                                   15.000 €

                   Umsetzung Gewerbeabfallverordnung                             20.000 €

 

·         Die Umlage an den Bergischen Abfallwirtschaftsverband sinkt von 1.720.000 € auf 1.600.000 €. Der BAV hat in einer Informationsveranstaltung am 04.11.2004 eine beabsichtigte Senkung seiner Gebührensätze zum 01.01.2004 bekanntgegeben. Die Kalkulation 2004 basiert auf diesen Gebührensätzen. Die Gebührensätze des BAV verändern sich gegenüber 2003 wie folgt:   

      

 

Gebühr 2004

Gebühr 2003

Veränderung

Restmüll/Sperrmüll

·         je Einwohner

·         je Tonne

 

15,97 €

89,92 €

 

17,29 €

90,37 €

 

- 1,32 €

- 0,45 €

Biomüll

·         je Einwohner

·         je Tonne

 

4,06 €

76,38 €

 

4,06 €

83,47 €

 

unverändert

- 7,09 €

 

Die geringere Umlage ist desweiteren auf eine Reduzierung der Tonnage zurückzuführen. Die Kalkulation des BAV für 2004 berücksichtigt bei der Tonnage für den Sperrmüll aus Wermelskirchen 400 t weniger als im Vorjahr. Für die Umsetzung der Gewerbeabfall­verordnung wurde mit einem Anstieg beim Restmüll von 5 % (240 t) und für Anlieferungen von Elektronikschrott mit rd. 100 t gerechnet. Die Kalkulation des Jahres 2003 berücksichtigte desweiteren Nachzahlungen beim Restmüll und Biomüll.

 

·         Die Inneren Verrechnungen  für die Arbeitsleistungen des Bauhofes erhöhen sich von 22.200 € auf 68.400 €. Bisher wurden folgende Leistungen des Bauhofes bei den Inneren Verrechnungen berücksichtigt:

 

-          Reinigung des Umfeldes der Papierkörbe im Straßenbereich

-          Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen im Wald

-          Aktion “Saubere Stadt”

 

Aus den neueren Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes geht hervor, dass zur Entleerung der Straßenpapierkörbe, die dem Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung zuzurechnen sind, alle Papierkörbe auf den der Allgemeinheit zugänglichen Flächen (Bushaltestellen, Parkanlagen, Spielplätze, Naherholungsgebiete usw.) zählen. Ferner gehören zu den ansatzfähigen Kosten der Abfallbeseitigung die Kosten für die Entsorgung des wilden Mülls (fortgeworfene und verbotswidrig abgelagerte Abfälle) auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken.

 

Basierend auf diesen Aussagen des Städte- und Gemeindebundes werden nun folgende weiteren Leistungen des Bauhofes im Gebührenhaushalt berücksichtigt:

 

-          Leerung der Papierkörbe in Parkanlagen, auf Spielplätzen usw.

-          Reinigung des Umfeldes der Papierkörbe in Parkanlagen usw.

-          Beseitigung des fortgeworfenen Mülls im Stadtgebiet

 

Neben den Eigenleistungen wurden auch die Kosten für entsprechende Fremdleistungen erhöht und ein Ansatz für die Anschaffung und Unterhaltung der Papierkörbe gebildet.


Seit Einführung der Biotonne im Jahr 1992 wird diese über die Restmüllgebühren subventioniert. In der Kalkulation 2004 wird hierfür ein Betrag in Höhe von 185.000 € (2003 = 200.000 €) berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quer­subventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.

 

Die Abfuhr der Papiergefäße wird in der Stadt Wermelskirchen zur 25 % über das Duale System Deutschland (DSD) finanziert. Desweiteren gibt das Unternehmen, dass in Wermelskirchen für DSD die Papierbehälter stellt und abfährt weitere erhebliche Vergünstigungen aus der Papierverwertung an die Stadt weiter. Der Vertrag mit DSD wurde 1993 über eine Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Zur Zeit wird auf Bundesebene eine europaweite Ausschreibung der Leistungen des DSD durchgeführt. Das Ergebnis dieser Ausschreibung bleibt abzuwarten. Die Kosten für der Behältergestellung und Papierabfuhr in Wermelskirchen sind von diesem Ausschreibungsergebnis und davon abhängig, welche Vergünstigungen aus der Papierverwertung zukünftig an die Stadt weitergegeben werden. Der Übergang der Papierabfuhr an ein anderes Abfuhrunternehmen kann bedeuten, dass sich die Kosten für die Behältergestellung und Abfuhr für Papier erheblich verteuern. Bei der Gebührenkalkulation wurde berücksichtigt, dass sich der Anteil, der direkt von DSD finanziert wird, auf 12,5 % reduziert. Sollten sich im Jahr 2004 weitere finanzielle Belastungen für die Stadt ergeben, schlägt die Verwaltung vor, diese durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage zu finanzieren.

 

Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2004 die Mitteilung des BAV über die beabsichtigte Gebührenänderung noch nicht bekannt war, wurde der Haushaltsansatz für die Umlage des Abfallwirtschaftsverbandes auf der Basis der gültigen Gebührensätze des BAV aus dem Jahr 2003 gebildet. Nachdem nun die geplanten Gebührenänderungen des BAV zum 01.01.2004 vorliegen, ergeben sich Änderungen des Haushaltsplanentwurfes bei folgenden Haushaltsstellen:

 

Haushaltsstelle/Bezeichnung

bisher

neu

Veränderung

1.721.713.1.1 “Umlage Abfallwirtschaftsverband”

1.670.000 €

1.600.000 €

- 70.000 €

1.721.280.1.7 “Einnahmen aus Rückstellungen”

125.000 €

55.000 €

- 70.000 €

 

Diese Änderungen wurden in der Gebührenkalkulation 2004 bereits berücksichtigt.

 

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2002 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2002 wird auf diese Berichte verwiesen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2004 “Abfallbeseitigung” (Anlage 1)

·         Abschlussergebnis 2002 (Anlage 2)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation Müllabfuhr (68 KB) PDF-Dokument (31 KB)    
Stammbaum:
RAT/0220/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0224/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0225/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0227/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0231/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0226/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0230/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich