Beschlussvorschlag: Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
“Abfallbeseitigung” für das Jahr 2004 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem
Vorjahr unverändert bleiben. Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt der Gebührenausgleichsrücklage einen Betrag in Höhe
von 55.000 € zu entnehmen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung UA 721.1 "Abfallbeseitigung" vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NW ausgeglichen gestaltet sein. Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten: ·
Abfuhr
der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl.
Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich), ·
Behältergestellung
für Restmüll, Biomüll und Papier, ·
Deponierung
bzw. Verwertung der Abfälle, ·
Sondermüllentsorgung, ·
Abfuhr
von Sperrmüll und Elektronikschrott, ·
Entleerung
und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben, ·
Beseitigung
wilder Kippen, ·
Organisation
der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung. Die Kostenrechnende Einrichtung ist
in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2004 ausgeglichen gestaltet.
Der Ausgleich kann unter Beibehaltung der zum 01.01.2003 festgesetzten Gebühren
erreicht werden, indem der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag in Höhe von
55.000 € entnommen wird. Dieser wird beim Kostenträger
“Restmüll” berücksichtigt. Entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb von
3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist
auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen
führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.1998 196.076 31.12.1999 70.475 31.12.2000 76.379 31.12.2001 240.324 31.12.2002 644.960 Nach den Vorschriften des KAG ist der Überschuss des Jahres 2001 spätestens in der Kalkulation 2004 und der Überschuss des Jahres 2002 spätestens in der Kalkulation 2005 auszugleichen. Hinsichtlich der Verrechnung der Überschüsse mit Defiziten aus Vorjahren wird auf die Darstellung in der Gebührenkalkulation (Anlage 1, S. 6) verwiesen. Für die Gebührenkalkulationen 2004 und 2005 verbleiben vorzutragende Überschüsse in Höhe von 32.338 € bzw. 5.385 €. Durch die geplanten Rücklagenentnahmen in den Jahren 2003 und 2004 ist die Stadt Wermelskirchen ihrer Verpflichtung nach dem KAG bereits nachgekommen, so dass für die Gebührenkalkulationen 2004 und 2005 keine Vorträge aus Überschüssen der Vorjahre mehr zu berücksichtigen sind. Der betriebswirtschaftliche Endbestand zum 31.12.2002 enthält auch die Solidarerstattung des BAV aus Gebührenstreitverfahren in Höhe von 397.060 €. Für diesen Betrag besteht keine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes, da es sich um Erstattungen aus Vorjahren handelt. Hinsichtlich der Erstattung des BAV in Höhe von 397.060 € hat der Rat der Stadt beschlossen, den Betrag der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen und diesen ab dem Jahr 2003 gebührensenkend bzw. zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen einzusetzen. Mit der geplanten Rücklagenentnahme in Höhe von 100.000 € im Jahr 2003 und 55.000 € im Jahr 2004 wird diesem Rechnung getragen. Bei unveränderten Rahmenbedingungen wird es auch im Jahr 2005 möglich sein, einen entsprechenden Betrag in die Gebührenkalkulation einzustellen. Bereits vor der Änderung des Kommunalabgabengesetzes, in der die Ausgleichsverpflichtung der Kostenüber- und Kostenunterdeckungen gesetzlich geregelt wurde, hat die Stadt Wermelskirchen auf freiwilliger Basis die Überschüsse und Defizite nach dem kameralen Ergebnis in Form einer Gebührenausgleichsrücklage geführt. Unter Berücksichtigung der Bestände vom 31.12.1998 und der Ausgleichsverpflichtung seit dem 01.01.1999 verbleiben nach den geplanten Rücklagenentnahmen in den Jahren 2003 und 2004 rd. 506.000 €, die in den nächsten Jahren noch gebührenmindernd eingesetzt werden können. Dies wird voraussichtlich in verstärktem Maß ab dem Jahr 2006 erforderlich, da der BAV bereits angekündigt hat, im Jahr 2006 seine Gebühren deutlich zu erhöhen. Für das Jahr 2005 sieht der BAV nur eine leichte Erhöhung seiner Gebührensätze vor, da in 2005 noch überwiegend ein Ausgleich durch Überschüsse aus Vorjahren erfolgen kann. Der Gebührenbedarf verändert sich bezogen auf die einzelnen
Kostenträger wie folgt:
Die Erhöhung des Gebührenbedarfs beim Kostenträger “Restmüll” wird durch eine gleichzeitige Erhöhung der Einwohnerwerte und des Restmüllvolumens kompensiert. Durch die Änderung der Gewerbeabfallverordnung müssen auch Gewerbetreibende zukünftig eine Restmülltonne vorhalten. Die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung wurde durch eine entsprechende Anpassung der Abfallsatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2003 ermöglicht und die Vorbereitungen im Jahr 2003 getroffen. Ab dem 01.01.2004 wird die Gebührenerhebung erfolgen. Bei den Ausgabepositionen “Zahlungen an den Bergischen Abfallwirtschaftsverband”, “Abfuhr- und Gefäßkosten” wurde von einer Volumensteigerung um rd. 5 % ausgegangen. Entsprechend wurde bei den Einnahmen verfahren. Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2004 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2003 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Größere Abweichung ergeben sich bei folgenden Einnahme- und
Ausgabepositionen: ·
Die
Abfuhrkosten erhöhen sich um 85.000 €. Die Ansätze wurden auf
Basis der Abrechnung mit dem Entsorgungsunternehmen für das Jahr 2002
errechnet. Desweiteren wurden folgende Besonderheiten berücksichtigt: Umladung
Anlieferung AWL auf Großfahrzeuge 40.000
€ Abfuhr
Elektronikschrott 15.000
€ Umsetzung
Gewerbeabfallverordnung 20.000
€ ·
Die
Umlage an den Bergischen Abfallwirtschaftsverband sinkt von 1.720.000
€ auf 1.600.000 €. Der BAV hat in einer Informationsveranstaltung
am 04.11.2004 eine beabsichtigte Senkung seiner Gebührensätze zum 01.01.2004
bekanntgegeben. Die Kalkulation 2004 basiert auf diesen Gebührensätzen. Die
Gebührensätze des BAV verändern sich gegenüber 2003 wie folgt:
Die geringere Umlage ist desweiteren auf eine Reduzierung der Tonnage zurückzuführen. Die Kalkulation des BAV für 2004 berücksichtigt bei der Tonnage für den Sperrmüll aus Wermelskirchen 400 t weniger als im Vorjahr. Für die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung wurde mit einem Anstieg beim Restmüll von 5 % (240 t) und für Anlieferungen von Elektronikschrott mit rd. 100 t gerechnet. Die Kalkulation des Jahres 2003 berücksichtigte desweiteren Nachzahlungen beim Restmüll und Biomüll. ·
Die
Inneren Verrechnungen für die
Arbeitsleistungen des Bauhofes erhöhen sich von 22.200 € auf 68.400
€. Bisher wurden folgende Leistungen des Bauhofes bei den Inneren
Verrechnungen berücksichtigt: -
Reinigung
des Umfeldes der Papierkörbe im Straßenbereich -
Beseitigung
von verbotswidrig abgelagerten Abfällen im Wald -
Aktion
“Saubere Stadt” Aus den neueren Mitteilungen des
Städte- und Gemeindebundes geht hervor, dass zur Entleerung der
Straßenpapierkörbe, die dem Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung zuzurechnen
sind, alle Papierkörbe auf den der Allgemeinheit zugänglichen Flächen
(Bushaltestellen, Parkanlagen, Spielplätze, Naherholungsgebiete usw.) zählen.
Ferner gehören zu den ansatzfähigen Kosten der Abfallbeseitigung die Kosten für
die Entsorgung des wilden Mülls (fortgeworfene und verbotswidrig abgelagerte
Abfälle) auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken. Basierend auf diesen Aussagen des
Städte- und Gemeindebundes werden nun folgende weiteren Leistungen des Bauhofes
im Gebührenhaushalt berücksichtigt: -
Leerung
der Papierkörbe in Parkanlagen, auf Spielplätzen usw. -
Reinigung
des Umfeldes der Papierkörbe in Parkanlagen usw. -
Beseitigung
des fortgeworfenen Mülls im Stadtgebiet Neben den Eigenleistungen wurden
auch die Kosten für entsprechende Fremdleistungen erhöht und ein Ansatz für die
Anschaffung und Unterhaltung der Papierkörbe gebildet. Seit Einführung der Biotonne im Jahr 1992 wird diese über die Restmüllgebühren subventioniert. In der Kalkulation 2004 wird hierfür ein Betrag in Höhe von 185.000 € (2003 = 200.000 €) berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt. Die Abfuhr der Papiergefäße wird in der Stadt Wermelskirchen zur 25 % über das Duale System Deutschland (DSD) finanziert. Desweiteren gibt das Unternehmen, dass in Wermelskirchen für DSD die Papierbehälter stellt und abfährt weitere erhebliche Vergünstigungen aus der Papierverwertung an die Stadt weiter. Der Vertrag mit DSD wurde 1993 über eine Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Zur Zeit wird auf Bundesebene eine europaweite Ausschreibung der Leistungen des DSD durchgeführt. Das Ergebnis dieser Ausschreibung bleibt abzuwarten. Die Kosten für der Behältergestellung und Papierabfuhr in Wermelskirchen sind von diesem Ausschreibungsergebnis und davon abhängig, welche Vergünstigungen aus der Papierverwertung zukünftig an die Stadt weitergegeben werden. Der Übergang der Papierabfuhr an ein anderes Abfuhrunternehmen kann bedeuten, dass sich die Kosten für die Behältergestellung und Abfuhr für Papier erheblich verteuern. Bei der Gebührenkalkulation wurde berücksichtigt, dass sich der Anteil, der direkt von DSD finanziert wird, auf 12,5 % reduziert. Sollten sich im Jahr 2004 weitere finanzielle Belastungen für die Stadt ergeben, schlägt die Verwaltung vor, diese durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage zu finanzieren. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2004 die Mitteilung des BAV über die beabsichtigte Gebührenänderung noch nicht bekannt war, wurde der Haushaltsansatz für die Umlage des Abfallwirtschaftsverbandes auf der Basis der gültigen Gebührensätze des BAV aus dem Jahr 2003 gebildet. Nachdem nun die geplanten Gebührenänderungen des BAV zum 01.01.2004 vorliegen, ergeben sich Änderungen des Haushaltsplanentwurfes bei folgenden Haushaltsstellen:
Diese Änderungen wurden in der Gebührenkalkulation 2004
bereits berücksichtigt. Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2002 wurden den
Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den
Abschlussergebnissen 2002 wird auf diese Berichte verwiesen. Anlage/n: ·
Gebührenkalkulation
für das Jahr 2004 “Abfallbeseitigung” (Anlage 1) ·
Abschlussergebnis
2002 (Anlage 2)
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