Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf
· Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei, · Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend, Bildung und Sport und · Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik.
Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II, Bildungsangebote für Jugendliche (Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.
Das Mitglied des Rates Herr Klophaus regt an, dass die Verwaltung Gespräche mit Vereinen und der Musikschule aufnimmt, mit dem Ziel, dass diese um Vergünstigungen für Stadtpassinhaber gewähren. |
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