Die kaufmännische Werkleitung
erläutert die Kalkulation der Gebühren für 2004, wobei die Fäkaliengebühren für
Sammelgruben unverändert bleiben, die Gebühren für Kleinkläranlagen können von
bisher 71,- € auf 67,44 € je cbm Schmutzwasser gesenkt werden. Da
der hohe Gebührensatz für Sammelgruben eine erhebliche finanzielle Belastung
für die betroffenen Grundstückseigentümer darstellt, weist Herr Stubenrauch
darauf hin, dass im Rahmen der Einführung einer getrennten
Niederschlagswassergebühr die gemeinsame Kalkulation der
Kanalbenutzungsgebühren und der Fäkaliengebühren für Sammelgruben angestrebt
wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte es das Bemühen der Werkleitung und des
Werksausschusses sein, unter Ausschöpfung aller Ermessensspielräume eine
weitere Erhöhung der Gebühren für Sammelgruben zu vermeiden. Herr Stubenrauch
erklärt in diesem Zusammenhang die sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2003
ergebenden Änderungen der Ausgabepositionen, insbesondere die Einsparungen im
Bereich der Personalausgaben. Sachkundiger Bürger Manderla (F.D.P.)
gibt nochmals zu bedenken, dass eine gebührenmäßige Subventionierung der
Sammelgruben aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll ist. Vielmehr sollte es Ziel
sein, die Betreiber von Sammelgruben zum Bau von Mehrkammergruben zu bewegen.
Hierzu merkt Stadtverordneter Klophaus (SPD) an, dass im Einzugsgebiet von Talsperren der Bau
von Mehrkammergruben nicht erlaubt ist. Der Werksausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Fäkalienabfuhr”
für das Jahr 2004 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen: a)
die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2004 wie folgt: Sammelgruben (je cbm Frischwasser) 7,98
€ (unverändert) Kleinkläranlagen (je cbm Schmutzwasser) 67,44
€ (bisher 71,00 €) Sondereinsätze (je Stunde) 70,00
€ (unverändert) Kleineinleiterabgabe (je Einwohner) 23,00
€ (unverändert), b)
die 7.
Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung
ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig |
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