Auszug - Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995  

 
 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0243/2003 Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
   
 
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0239/2003
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Kaufmännische Werkleitung erläutert die Kalkulation der Gebühren für 2004, wobei die Fäkaliengebühren für Sammelgruben unverändert bleiben, die Gebühren für Kleinkläranlagen können von bisher 71,- € auf 67,44 € je cbm Schmutzwasser gesenkt werden

Die kaufmännische Werkleitung erläutert die Kalkulation der Gebühren für 2004, wobei die Fäkaliengebühren für Sammelgruben unverändert bleiben, die Gebühren für Kleinkläranlagen können von bisher 71,- € auf 67,44 € je cbm Schmutzwasser gesenkt werden. Da der hohe Gebührensatz für Sammelgruben eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Grundstückseigentümer darstellt, weist Herr Stubenrauch darauf hin, dass im Rahmen der Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr die gemeinsame Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren und der Fäkaliengebühren für Sammelgruben angestrebt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte es das Bemühen der Werkleitung und des Werksausschusses sein, unter Ausschöpfung aller Ermessensspielräume eine weitere Erhöhung der Gebühren für Sammelgruben zu vermeiden. Herr Stubenrauch erklärt in diesem Zusammenhang die sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2003 ergebenden Änderungen der Ausgabepositionen, insbesondere die Einsparungen im Bereich der Personalausgaben.

 

Sachkundiger Bürger Manderla (F.D.P.) gibt nochmals zu bedenken, dass eine gebührenmäßige Subventionierung der Sammelgruben aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll ist. Vielmehr sollte es Ziel sein, die Betreiber von Sammelgruben zum Bau von Mehrkammergruben zu bewegen. Hierzu merkt Stadtverordneter Klophaus (SPD) an,  dass im Einzugsgebiet von Talsperren der Bau von Mehrkammergruben nicht erlaubt ist.

 

 

Der Werksausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Fäkalienabfuhr” für das Jahr 2004 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt  zu beschließen:

 

a)      die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2004 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)                                        7,98 €  (unverändert)

Kleinkläranlagen (je cbm Schmutzwasser)                                67,44 €  (bisher 71,00 €)

Sondereinsätze (je Stunde)                                                        70,00 €  (unverändert)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)                                           23,00 €  (unverändert),

 

b)      die  7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   einstimmig     

Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2004 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen:

 

Abstimmungsergebnis: