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Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt bei 1 Gegenstimme (SPD) die Beschlussfassung der 5.
Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der
Verwaltung vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung der Nachtragssatzung
ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen. |
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