Vorlage - RAT/0187/2003  

 
 
Betreff: 5. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Weiß, Bernd
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
01.12.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
5.N zur Hauptsatzung PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die 5. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

Eine Ausfertigung der Nachtragssatzung ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Durch Artikel 4 des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen in NRW (EntlKommG) vom 29.04.2003 wurde auch die Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) geändert.

 

Mit dieser Gesetzesänderung ist es möglich, öffentliche Bekanntmachungen rechtsgültig  in vereinfachter Form (Aushang und gleichzeitiger Hinweis im Internet) durchzuführen sowie angesichts der finanziellen Situation Einspareffekte zu realisieren.

 

Nach § 17 der derzeitigen Hauptsatzung erfolgen amtliche Bekanntmachungen der Stadt in den beiden örtlichen Tageszeitungen Bergische Morgenpost und Wermelskirchener General-Anzeiger. Die Aufwendungen der Veröffentlichung in diesen zwei Bekanntmachungsorganen belaufen sich trotz ermäßigter Insertionskosten auf insgesamt rd. 25.000 € jährlich.

 

Es wird vorgeschlagen, die aufgrund der Gesetzesänderung mögliche vereinfachte Bekanntmachungsform zu wählen. Hiernach ist beabsichtigt, den Aushang für die Dauer einer Woche an folgenden vier Anschlagstellen durchzuführen:

 

·         Rathaus, Telegrafenstraße 29/33

·         Stadtbücherei, Kattwinkelstraße 3

·         Bürgerbüro Dabringhausen, Altenberger Straße 54

·         Bürgerbüro Dhünn, Hauptstraße 18a

 

Zeitgleich ist entsprechend § 4 Abs. 1 Buchst. c der Bekanntmachungsverordnung auf diesen Aushang im Internet (Homepage der Stadt) hinzuweisen. Angesichts der weiterhin steigenden Verbreitung dieses Mediums wird damit inzwischen nahezu die Hälfte aller Haushalte erreicht.

Unabhängig hiervon soll die Praxis, Satzungstexte u.a. komplett im Internet einzustellen sowie bei Bedarf im Einzelfall auf Anforderung die Satzungen den Bürgern kostenlos zur Verfügung zu stellen, beibehalten werden.

 

Die bisherigen Regelungen zur Notbekanntmachung (§ 17 Abs. 3 a.F.) können entfallen.

 

Der Entwurf der 5. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung sowie eine Synopse sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 5.N zur Hauptsatzung (24 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift