Auszug - Haushaltsplanung 2004 a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan b) Investitionsprogramm 2003 bis 2007 c) Produktbeschreibungen d) Stellenplan (s. Vorlage für die Sitzung HuF am 17.11.2003 -TOP 12- DS.-Nr. RAT/0286/2003) e) Beschluss zur Mittelübertragungbei Budgets im Haushaltsjahr 2004  

 
 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 01.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0304/2003 Haushaltsplanung 2004
a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
b) Investitionsprogramm 2003 bis 2007
c) Produktbeschreibungen
d) Stellenplan (s. Vorlage für die Sitzung HuF am 17.11.2003 -TOP 12- DS.-Nr. RAT/0286/2003)
e) Beschluss zur Mittelübertragungbei Budgets im Haushaltsjahr 2004
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen,

Den Stadtverordneten sind seitens der Verwaltung nachfolgende Listen ausgehändigt worden:

Liste I:

Bereits vorgelegte Änderungsvorschläge der Verwaltung in den Fachausschüssen bzw. im Haupt- und Finanzausschuss am 17.11.2003.

Liste II:

Bisher nicht beratene Änderungsvorschläge der Verwaltung.

Liste III:

Änderungsvorschläge der Fraktionen.

 

Der Bürgermeister erläutert das Verfahren für die weitere Beratung des Haushaltes 2004 und dankt den Fraktionen für die konstruktive Mitarbeit bei den Haushaltsplanberatungen. Stadtkämmerer Löffler erläutert die Listen I und II und stellt insbesondere die Auswirkungen aufgrund der 2. Proberechnung des Landes dar.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 2 Enthaltungen der UWG, die Änderungsvorschläge der Verwaltung gem. Liste I, soweit diese nicht durch geänderte Positionen in Liste II überholt sind, zu beschließen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 2 Enthaltungen der UWG, die Änderungsvorschläge der Verwaltung gem. Liste II zu beschließen.

 

Liste der Änderungsvorschläge der Fraktionen (Liste III)

 

Die Beratungsergebnisse zur Liste III “Änderungsvorschläge der Fraktionen” sind der Anlage zu entnehmen.

 

Auf Anfrage des Stadtverordneten Bilstein erklärt die Verwaltung, dass die Dachsanierung am Gebäude des Jugendzentrums “Bahndamm” aus laufenden Mitteln durchgeführt wird.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 2 Enthaltungen der UWG, die Produktbeschreibungen für das HJ 2004 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich durch die Änderungen von Haushaltsansätzen bei den Produkten ergeben, zu beschließen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 2 Enthaltungen der UWG, den Stellenplan für das HJ 2004 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes zu beschließen.

 

Die Verwaltung beantwortet Fragen der Stadtverordneten Bilstein und Burghoff zur Haushaltsrestebildung im Schulbereich. Die Verwaltung teilt mit, dass sich voraussichtlich ein Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt 2003 ergibt, so dass bei den Budgets in Übereinstimmung mit den Budgetrichtlinien keine Haushaltsausgaberestebildung möglich ist.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Übertragungsprozentsatz für die Budgets (für die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des Haushaltsjahres 2004) auf 100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss 2004 kein Fehlbetrag entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu beachten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 (unter Berücksichtigung der durch die Beschlussfassungen aufzunehmenden Änderungen) zur Kenntnis.

 

Weiterhin nimmt der Haupt- und Finanzausschuss den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 123 - 126 des Heftes “Erläuterungen zum Haushalt 2004 und Anlagen”) zur Kenntnis.

           

Eine Beschlussempfehlung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und zum Investitionsprogramm (Punkte a) und b) der Beschlussvorlage) erfolgt nicht. Die Beschlussfassung erfolgt im Rat der Stadt.