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Den
Stadtverordneten sind seitens der Verwaltung nachfolgende Listen ausgehändigt
worden: Liste I: Bereits vorgelegte Änderungsvorschläge der Verwaltung in den Fachausschüssen bzw. im Haupt- und Finanzausschuss am 17.11.2003. Liste
II: Bisher
nicht beratene Änderungsvorschläge der Verwaltung. Liste
III: Änderungsvorschläge
der Fraktionen. Der
Bürgermeister erläutert das Verfahren für die weitere Beratung des Haushaltes
2004 und dankt den Fraktionen für die konstruktive Mitarbeit bei den
Haushaltsplanberatungen. Stadtkämmerer Löffler erläutert die Listen I und II
und stellt insbesondere die Auswirkungen aufgrund der 2. Proberechnung des
Landes dar. Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 2 Enthaltungen
der UWG, die Änderungsvorschläge der Verwaltung gem. Liste I, soweit diese
nicht durch geänderte Positionen in Liste II überholt sind, zu beschließen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 2 Enthaltungen der UWG, die Änderungsvorschläge der Verwaltung gem. Liste II zu beschließen. Liste
der Änderungsvorschläge der Fraktionen (Liste III) Die Beratungsergebnisse zur Liste III “Änderungsvorschläge der Fraktionen” sind der Anlage zu entnehmen. Auf Anfrage des Stadtverordneten Bilstein erklärt die Verwaltung, dass die Dachsanierung am Gebäude des Jugendzentrums “Bahndamm” aus laufenden Mitteln durchgeführt wird. Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 2 Enthaltungen
der UWG, die Produktbeschreibungen für
das HJ 2004 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich durch die
Änderungen von Haushaltsansätzen bei den Produkten ergeben, zu beschließen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei
2 Enthaltungen der UWG, den Stellenplan für das HJ 2004 in der Fassung
des vorgelegten Verwaltungsentwurfes zu beschließen. Die Verwaltung beantwortet Fragen der
Stadtverordneten Bilstein und Burghoff zur Haushaltsrestebildung im
Schulbereich. Die Verwaltung teilt mit, dass sich voraussichtlich ein
Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt 2003 ergibt, so dass bei den Budgets in
Übereinstimmung mit den Budgetrichtlinien keine Haushaltsausgaberestebildung
möglich ist. Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Übertragungsprozentsatz für die
Budgets (für die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des
Haushaltsjahres 2004) auf 100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss
2004 kein Fehlbetrag entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu
beachten. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
den Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 (unter Berücksichtigung der durch
die Beschlussfassungen aufzunehmenden Änderungen) zur Kenntnis. Weiterhin nimmt der Haupt- und
Finanzausschuss den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 123 - 126 des Heftes
“Erläuterungen zum Haushalt 2004 und Anlagen”) zur Kenntnis. Eine Beschlussempfehlung zur
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und zum Investitionsprogramm (Punkte a) und
b) der Beschlussvorlage) erfolgt nicht. Die Beschlussfassung erfolgt im Rat der
Stadt. |
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