Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt beschließt, a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr
2004 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter
Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen ...., b)
das Investitionsprogramm für die Jahre 2003 bis 2007
in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes (ggf. mit folgenden
Änderungen .....), c)
die Produktbeschreibungen für das HJ 2004 unter
Berücksichtigung der Änderungen, die sich durch die Änderungen von
Haushaltsansätzen bei den Produkten ergeben, d)
den Stellenplan für das HJ 2004 in der Fassung
des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend
aufgeführten Änderungen ...., e)
den Übertragungsprozentsatz für die Budgets (für
die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des Haushaltsjahres 2004) auf
100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss 2004 kein Fehlbetrag
entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu beachten. Der Rat der
Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 (ggf. mit Nachtrag
aufgrund von Änderungen) zur Kenntnis. Weiterhin
nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 123 - 126 des
Heftes “Erläuterungen zum Haushalt 2004 und Anlagen”) zur Kenntnis. Die
Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original der Niederschrift des
Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: 1. Einbringung Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004
mit Haushaltsplan und Anlagen sowie das Produktheft wurden in der Sitzung des
Rates der Stadt am 03.11.2003
eingebracht und gemäß Ratsbeschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. 2. Auslegung Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wermelskirchen
mit Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm hat nach
vorheriger Bekanntmachung in der Zeit vom 06. ‑ 14.11.2003 während der Sprechstunden
der Verwaltung öffentlich ausgelegen. Es wurden keine Einwendungen erhoben. 3. Beratungen und Beschlussfassung Die Beratungen in den Fachausschüssen erfolgen/erfolgten in
der Zeit vom 10.11. bis 25.11.2003. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in
seiner Sitzung am 17.11.2003 über die in seine Zuständigkeit fallenden
Unterabschnitte des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, das
Investitionsprogramm und die
Produktbeschreibungen 10.01.01 - Informationstechnik und 40.01.07 -
Berufsbildende Schulen - beraten. Wie vorgesehen, soll die Beratung im Haupt- und
Finanzausschuss über die Änderungsempfehlungen aus den Fachausschüssen sowie
die Produktbeschreibungen in der Sitzung am 01.12.2003 erfolgen. Die Änderungsanträge der Fraktionen aus den Fachausschüssen
sowie die Änderungsvorschläge der Verwaltung aus den Fachausschüssen sowie dem
Haupt- und Finanzausschuss am 17.11.2003 werden in separaten Aufstellungen
erfasst und möglichst bis zum 27.11.2003 auf die Ratsfächer verteilt. Die
Beratung erfolgt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2003.
Zum Stellenplan 2004 wurde eine gesonderte Sitzungsvorlage
für den Haupt- und Finanzausschuss am 17.11.2003 gefertigt, die in dieser
Sitzung zur Beratung in die Sitzung am 01.12.2003 verwiesen wurde. Die Beratung
und Entscheidung im Rat der Stadt am 15.12.2003 erfolgt hierzu unter Pkt. c) des TOP
”Haushaltsplanung”. Die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Rates der Stadt am
15.12.2003 wird nochmals ergänzt und der Einladung mit einer Zusammenstellung
der Änderungsempfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.12.2003, die
auch die vom Haupt- und Finanzausschuss zugestimmten Änderungsempfehlungen aus
den Fachausschüssen enthält, beigefügt. Im Zuge der Beschlussfassungen zum Haushalt 2004 ist über
die Höhe des Übertragungsprozentsatzes bei den Budgets im Rahmen des
Jahresabschlusses 2004 und der dann vorzunehmenden
Haushaltsausgaberestebildungen zu entscheiden. Hierzu wird auf Punkt e) des
Beschlussvorschlages verwiesen.
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