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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Festlegung des
Abrechnungsabschnittes für die Erschließungsanlage “In der Kuhle 1 -
6” wie folgt: Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Wermelskirchen vom 22.06.1988 in
der derzeit gültigen Fassung wird für die Erschließungsanlage “In der
Kuhle 1 - 6”, und zwar vom Einmündungsbereich der Weller Straße bis zum
Ausbauende “Einmündungsbereich anderweitiger Straßenzug von In der Kuhle
50 - 62” ein Abrechnungsabschnitt gebildet. |
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