Auszug - Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die notärztliche Versorgung der Stadt Burscheid und eines Teils des Stadtgebietes Leichlingen durch den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0270/2003 Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die notärztliche Versorgung der Stadt Burscheid und eines Teils des Stadtgebietes Leichlingen durch den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die notärztliche Versorgung der Stadt Burscheid und eines Teils des Stadtgebietes Leichlingen östl

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt bei 1 Gegenstimme (UWG) , die Verwaltung zu ermächtigen, mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die notärztliche Versorgung der Stadt Burscheid und eines Teils des Stadtgebietes Leichlingen östlich von Friedrichshöhe durch den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen abzuschließen.

Redaktionelle Änderungen des Vereinbarungsentwurfs sind zulässig, soweit dessen materieller Bestand hierdurch nicht verändert wird.