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Der Rat der
Stadt Wermelskirchen beschließt bei 1 Gegenstimme (UWG) , die Verwaltung zu
ermächtigen, mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die notärztliche Versorgung der Stadt Burscheid und eines
Teils des Stadtgebietes Leichlingen östlich von Friedrichshöhe durch den
Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen abzuschließen. Redaktionelle
Änderungen des Vereinbarungsentwurfs sind zulässig, soweit dessen materieller
Bestand hierdurch nicht verändert wird. |
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