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Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, die Richtlinien in der geänderten Fassung ab dem 01.01.2004 (unter
Änderung des Punktes 2.1 b “die Kaution wird als Darlehen gewährt
– unter Prüfung der finanziellen Voraussetzungen des jungen
Erwachsenen” sowie der Aufnahme
von 20,00 € jährlich für Hobby’s) in Kraft zu setzen sowie
zeitgleich die alten Richtlinien außer Kraft zu setzen. |
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