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Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, die “Anlage 1” zur Benutzungsordnung für die
Stadtbücherei Wermelskirchen vom 17.12.2001 mit Wirkung vom 01.01.2004 wie
folgt zu ändern: Sonstige Entgelte
“3. Vermittlungskosten für
auswärtigen Leihverkehr gemäß § 6 der Benutzungsordnung je positiv erledigte
Fernleihe 1,80 €”. |
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