Auszug - Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0306/2003 Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20/910-92/5
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2004 zur Kenntnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Rettungsdienst” für das Jahr 2004 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig

a)      die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2004 wie folgt:

 

Krankentransportwagen (KTW je Einsatz)                               136,00 €  (bisher 131,00 €)

Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                             338,00 €  (bisher 350,00 €)

Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                268,00 €  (bisher 277,00 €)

Notarzt (je Einsatz)                                                                     78,00 €  (bisher 51,00 €)

KTW Kilometergebühr außerhalb des Stadtgebietes (je km)      1,50 €  (bisher 1,10 €)

KTW Wartezeiten (je 30 Min.)                                                      entfällt  (bisher 17,00 €),

 

b)      die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.