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Der Rat der Stadt nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung”
für das Jahr 2004 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren für a)
den Kehr- und Winterdienst mit 2,15 € je lfd.
Meter und b)
den Winterdienst mit 1,10 € je lfd. Meter gegenüber dem Vorjahr unverändert
bleiben. Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig die 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980. |
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