Auszug - Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980  

 
 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0220/2003 Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980
   
 
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20/910-92/2
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ für das Jahr 2004 zur Kenntnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2004 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren für

 

a)      den Kehr- und Winterdienst mit 2,15 € je lfd. Meter und

b)      den Winterdienst mit 1,10 € je lfd. Meter

 

gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980.