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Stadtkämmerer
Löffler informiert zum Haushalt 2004 darüber, dass aufgrund der aktuellen Beratungen
zur Gemeindefinanzreform im Vermittlungsausschuss die Gewerbesteuer unverändert
bleibt. Die Gewerbesteuerumlage soll auf ca. 20 % des Bruttoaufkommens
verringert werden. Die sich hierdurch ergebenden Minderausgaben für den städtischen
Haushalt gleichen sich aus mit den Wenigereinnahmen, die dadurch eintreten,
dass der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer nicht erhöht wird. Zur
Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 teilt der Stadtkämmerer mit, dass sich
bei der Gewerbesteuer in 2003 im Rechnungsergebnis Wenigereinnahmen von ca. 5,1
Mio € ergeben. Unter Berücksichtigung der in diesem Jahr ausgesprochenen
Haushaltssperren und der sich ergebenden saldierten Haushaltsverbesserungen
verbleibt im Verwaltungshaushalt, neben der bislang eingeplanten Zuführung vom
Vermögenshaushalt/Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ein voraussichtliches
Defizit von etwa 0,7 – 0,9 Mio €. Hiermit kann wie folgt verfahren
werden: a)
weitere
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und Zuführung zum Verwaltungshaushalt,
um den Verwaltungshaushalt auszugleichen, b)
Vortragen
eines Fehlbetrages für die kommenden beiden Jahre, c)
einer
Kombination aus a) und b). Die
Fraktionsvorsitzenden nehmen zum Haushalt 2004 Stellung. Der Rat der Stadt beschließt bei 4 Gegenstimmen (UWG): a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2004 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten
Änderungen: aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste. Das Volumen ändert sich dadurch: Neufassung der §§ 1, 2 und 3 der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 gegenüber dem Entwurf: § 1 Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2004, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden
voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite,
deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2004 zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen)
erforderlich ist, wird auf 2.550.000 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und
Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf 3.460.300 € festgesetzt. § 4 unverändert § 5 unverändert § 6 unverändert b)
das Investitionsprogramm für die Jahre 2003 – 2007 in der Fassung des
vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der der
Niederschrift beizufügenden Liste ergeben; die Änderungen sind in das
Investitionsprogramm einzuarbeiten; c)
die Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2004 in den mit dem Produktheft
vorgelegten Fassungen unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich durch die
Beschlussfassung zu Haushaltsansätzen bei den Produkten ergeben; d)
den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2004 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes; e)
den Übertragungsprozentsatz für die Budgets (für die
Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des Haushaltsjahres 2004) auf 100
v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss 2004 kein Fehlbetrag entsteht.
Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu beachten. Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre
2003 bis 2007 zur Kenntnis; die sich aufgrund der Beschlussfassung des Rates
zum Haushalt/Investitionsprogramm ergebenden Änderungen sind zu berücksichtigen. Weiterhin nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht
der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 123 - 126 des Heftes
“Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2004 und Anlagen”)
zur Kenntnis. |
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