Auszug - Haushaltsplanung 2004 a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan b) Investitionsprogramm 2003 bis 2007 c) Produktbeschreibungen d) Stellenplan (siehe Vorlage für die Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am 17.11.2003, Tagesordnungspunkt 12 - Drucks.-Nr.RAT/0286/2003) e) Beschluss zur Mittelübertragung bei Budgets  

 
 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0330/2003 Haushaltsplanung 2004
a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
b) Investitionsprogramm 2003 bis 2007
c) Produktbeschreibungen
d) Stellenplan (siehe Vorlage für die Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am
17.11.2003, Tagesordnungspunkt 12 - Drucks.-Nr.RAT/0286/2003)
e) Beschluss zur Mittelübertragung bei Budgets
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt:

Stadtkämmerer Löffler informiert zum Haushalt 2004 darüber, dass aufgrund der aktuellen

Beratungen zur Gemeindefinanzreform im Vermittlungsausschuss die Gewerbesteuer unverändert bleibt. Die Gewerbesteuerumlage soll auf ca. 20 % des Bruttoaufkommens verringert werden. Die sich hierdurch ergebenden Minderausgaben für den städtischen Haushalt gleichen sich aus mit den Wenigereinnahmen, die dadurch eintreten, dass der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer nicht erhöht wird.

 

Zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 teilt der Stadtkämmerer mit, dass sich bei der Gewerbesteuer in 2003 im Rechnungsergebnis Wenigereinnahmen von ca. 5,1 Mio € ergeben. Unter Berücksichtigung der in diesem Jahr ausgesprochenen Haushaltssperren und der sich ergebenden saldierten Haushaltsverbesserungen verbleibt im Verwaltungs­haushalt, neben der bislang eingeplanten Zuführung vom Vermögens­haushalt/Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ein voraussichtliches Defizit von etwa 0,7 – 0,9 Mio €. Hiermit kann wie folgt verfahren werden:

 

a)                 weitere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und Zuführung zum Verwaltungs­haushalt, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen,

 

b)                 Vortragen eines Fehlbetrages für die kommenden beiden Jahre,

 

c)                 einer Kombination aus a) und b).

 

Die Fraktionsvorsitzenden nehmen zum Haushalt 2004 Stellung.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt bei 4 Gegenstimmen (UWG):

 

a)                  die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2004 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen:

 

aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste.

 

Das Volumen ändert sich dadurch:

 

-      im Verwaltungshaushalt um                                                                     281.430 €

-      im Vermögenshaushalt um                                                                      324.280 €

 

Neufassung der §§ 1, 2 und 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 gegenüber dem Entwurf:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf                                                                                    70.638.410 €

in der Ausgabe auf                                                                                      70.638.410 €

 

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf                                                                                    14.222.610 €

in der Ausgabe auf                                                                                      14.222.610 €

    

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2004 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird auf 2.550.000 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.460.300 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

unverändert

 

 

§ 5

 

unverändert

 

 

§ 6

 

unverändert

 

 

 

b)                  das Investitionsprogramm für die Jahre 2003 – 2007 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung  der Änderungen, die sich aus der der Niederschrift beizufügenden Liste ergeben; die Änderungen sind in das Investitionsprogramm einzuarbeiten;

 

c)                  die Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2004 in den mit dem Produktheft vorgelegten Fassungen unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich durch die Beschlussfassung zu Haushaltsansätzen bei den Produkten ergeben;

 

d)                  den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2004 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes;

 

e)                  den Übertragungsprozentsatz für die Budgets (für die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des Haushaltsjahres 2004) auf 100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss 2004 kein Fehlbetrag entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu beachten.

 

 

Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 zur Kenntnis; die sich aufgrund der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt/Investitionsprogramm ergebenden Änderungen sind zu berücksichtigen.

 

Weiterhin nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 123 - 126 des Heftes “Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2004 und Anlagen”) zur Kenntnis.