Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage Grunewald (Stichstraße) hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 23
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0238/2003 Herstellung der Erschließungsanlage Grunewald (Stichstraße)
hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Netz, Hans DieterAktenzeichen:60
Federführend:Bauverwaltungsamt Beteiligt:Bauverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Hücker, Marion   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zur Zeit gültigen Fassung die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Erschließungsanlage Stichstraße Grunewald als

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zur Zeit gültigen Fassung die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Erschließungsanlage Stichstraße Grunewald als Gemeindestraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 21, Flurstücke 247, 248, 250

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraßen eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.