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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und
14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in
der zur Zeit gültigen Fassung die Widmung der nachstehend aufgeführten
Grundstücke der Erschließungsanlage Stichstraße Grunewald als Gemeindestraße
zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr: Gemarkung Dabringhausen, Flur 21, Flurstücke 247, 248, 250 Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr.
2 StrWG NW als Gemeindestraßen eingestuft, bei der die Belange der Erschließung
der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen
Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Die Widmung ist
öffentlich bekanntzumachen. |
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