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Stadtverordneter
Friedel Burghoff nimmt aus Gründen des § 31 GO an der Beratung und Abstimmung
nicht teil. 1. Der Rat der Stadt beschließt bei 9 Gegenstimmen (1 CDU, 5 SPD, 1 UWG, 2 Grüne) die Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen. Die Fläche soll gem. Plananlage in dieser Sitzungsvorlage künftig als Freizeitfläche mit der Zweckbestimmung “Wellness- und Saunapark” dargestellt werden. 2. Der Rat
beschließt bei 9 Gegenstimmen (1 CDU, 5 SPD, 1 UWG, 2 Grüne) die Einleitung des
Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes DH Nr. 6 nach § 2 BauGB zur
planungsrechtlichen Sicherung und Entwicklung eines Wellness- und Saunaparks
unter Einbeziehung des bestehenden Freibades gem. der in der Anlage zu dieser
Sitzungsvorlage im Plan dargestellten Planbereichsabgrenzung. |
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