Auszug - Einleitung der 23. Änd. des FNP in Dhünn "Wellnesspark / Freibad Dhünn" und Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes DH Nr. 6 "Wellnesspark / Freibad Dhünn" nach § 2 BauGB  

 
 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 27
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0302/2003 Einleitung der 23. Änd. des FNP in Dhünn "Wellnesspark / Freibad Dhünn" und
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes DH Nr. 6 "Wellnesspark / Freibad Dhünn" nach § 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

Stadtverordneter Friedel Burghoff nimmt aus Gründen des § 31 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

1.

Der Rat der Stadt beschließt bei 9 Gegenstimmen (1 CDU, 5 SPD, 1 UWG, 2 Grüne) die Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen. Die Fläche soll gem. Plananlage in dieser Sitzungsvorlage künftig als Freizeitfläche mit der Zweckbestimmung “Wellness- und Saunapark” dargestellt werden.

 

2.

Der Rat beschließt bei 9 Gegenstimmen (1 CDU, 5 SPD, 1 UWG, 2 Grüne) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes DH Nr. 6 nach § 2 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung und Entwicklung eines Wellness- und Saunaparks unter Einbeziehung des bestehenden Freibades gem. der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage im Plan dargestellten Planbereichsabgrenzung.