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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 70 "Loches-Platz" einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus Anlage 1 ersichtlich. Der Rat der
Stadt beschließt einstimmig, dass vor Veräußerung städtischer Grundstücke in
o.g. Plangebiet an einen Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag zwischen
dem Vorhabenträger und der Stadt Wermelskirchen abgeschlossen wird. |
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